geschlagene Ziel bei der Reduktion der Treibhausgase ist dementsprechend viel zu wenig weitreichend. Nachdem Österreich im Kyoto-Zeitraum (2008 – 2012) die Emissionen auf einen Wert von 13% unter dem Niveau von 1990 senken muss, dürfen die Emissionen von 2013 bis 2020 wieder um 15% ansteigen. Umgerechnet auf das Kyoto-Basisjahr 1990 dürfen die Emissionen im Jahr 2020 um 2% über dem Wert von 1990 liegen.
Auch bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien verfolgt BM Bartenstein einen Anti-Klimaschutz-Kurs. Statt sich für ein einheitliches europaweites Einspeisemodell (Mindestpreissystem) nach deutschem Vorbild einzusetzen tritt BM Bartenstein für ein Quotenmodell ein, welches nachweislich schlechter funktioniert als das Mindestpreismodell.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Glawischnig, Diktionen wie „Frechheit“, „gekillt“ und „Gartenzwerg-Niveau“ ersetzen noch lange keine Argumente. (Beifall bei der ÖVP.)
Was haben wir denn für eine Situation? Wir haben in diesem Land in den Jahren 2002 bis 2006 den Anteil an Ökostrom von unter einem Prozent auf 8 Prozent erhöht. Bei uns ist immer die Rede von Deutschland und davon, wie toll die sind, was die alles gut machen. Sie machen in diesem Bereich auch Gutes, aber wir sind beim Ökostromanteil vom Niveau her ungefähr genau dort, wo Deutschland ist, nur haben wir zusätzlich noch statt Atomstrom die Großwasserkraft; zugegeben: von der Natur gegeben. Also insgesamt haben wir sogar eine viel, viel bessere Situation als die Deutschen. Was es daran zu kritisieren gibt, das weiß ich nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Immerhin jährlich 300 Millionen € Förderung für diese Form der Stromerzeugung; auf die gesamte Laufzeit gerechnet: 3 Milliarden €. Wir sparen damit 3 Millionen Tonnen CO2 ein.
Was geschieht jetzt? Wir bringen eine Novelle ein, mit der wir in der Lage sein werden, diesen Ökostromanteil von 8 auf 15 Prozent zu erhöhen, mit der weitere 2 Milliarden € in das System an Fördermitteln fließen, womit wir zu den 3 Millionen Tonnen CO2 weitere eineinhalb Millionen Tonnen einsparen können. – Und da reden Sie von „Frechheit“? Also ich bin einigermaßen erstaunt über die mangelnde Seriosität, mit der Sie an dieses Thema herangehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was machen wir mit dieser Novelle? Es hat ein paar Kritikpunkte an der geltenden Rechtslage gegeben; Planungssicherheit, Investitionssicherheit sind kritisiert worden. –
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