Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 89

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Zum Schluss kommend kann ich nur sagen, dass die Übernahme des deutschen EEG der richtige Weg wäre. So hat es auch die Landeshauptleutekonferenz gefordert.

Die wichtigste Maßnahme sollte, ja muss es sein, Energien einzusparen. Und da ist der Konsument, der Verbraucher gefragt und auch dessen Engagement. Aber die Bundesregierung ist auch in diesem Punkt mehr als säumig. Hier sollte man wirklich eine Anleihe bei der Mülltrennung oder Müllsammlung nehmen. Hier hat man auch im Kindergarten angefangen und in den Schulen, bei den Lehrern, um es den Kindern zu erklären, damit diese den Eltern zu Hause erklären, wie man einfach und sinnvoll Strom spart. Ich glaube, dieses Modell sollte man sich als Beispiel nehmen.

Aber auch bei der Aufklärung bezüglich Energieeffizienz ist der Herr Bundesminister eigentlich in Verzug. Ich darf Ihnen nur ein Beispiel nennen. Der jetzt stark beworbene Flachbildschirm braucht viermal so viel Strom wie ein herkömmlicher. Aber darüber gibt es überhaupt keine Konsumenteninfo. Da wird der Konsument nicht informiert.

Abschließend und sehr aktuell, knapp vor der EURO, sei erwähnt, dass kaum jemandem bewusst ist, dass der Biertender, wenn man ihn die ganze Woche eingeschaltet lässt, fast mehr Energie verbraucht, als das Bier eigentlich kostet.

Aus den von mir genannten Gründen können wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen – im Interesse der Konsumenten und Betreiber von erneuerbaren Ener­gieträgern und vor allem der Umwelt. So werden wir unsere Umweltziele nie erreichen, und wir werden das wieder nur mit teurem Zertifikate-Handel ausgleichen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubob­mann Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.01.53

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich frage mich wirklich, ob die Regierungsparteien mit Absicht Debatten hier im Hohen Haus zu einer Farce machen wollen.

Der Herr Abgeordnete Kopf bringt so nebenbei mit zwei Sätzen, vielleicht waren es drei, einen Abänderungsantrag ein. Dieser Abänderungsantrag hat sage und schreibe acht Seiten, einzeilig, und davon sind nur ein paar Zeilen Begründung; die üblichen Erläuterungen fehlen naturgemäß.

Der Herr Abgeordnete Bauer von der SPÖ findet es in seinem Redebeitrag überhaupt nicht der Mühe wert, darauf hinzuweisen, dass die Novelle, die wir noch studiert haben, insofern überholt ist, als wir hier acht Seiten, einzeilig, Abänderungsanträge haben.

Das muss man sich schon „geben“! Ich greife willkürlich irgendetwas heraus:

„5. In Z 8 entfällt im § 5 Abs. 1 Z 9 lit. b nach der Wortfolge ,Einspeisetarifvolumen (§ 21a)‘ die Wortfolge ,in Verbindung mit § 21 und § 22a Abs. 2‘“.

Ich frage Sie im Ernst: Welcher Abgeordnete dieses Hauses versteht jetzt in der nächsten Stunde, wo wir über etwas debattieren, was offenbar keine Relevanz mehr hat, nämlich die alte Novelle, die Regierungsvorlage, was da wirklich geändert werden soll? Frau Präsidentin, dieser Abänderungsantrag enthält fünf Verfassungs­bestim­mungen! Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, was da passieren kann, wenn die 183 Abgeordneten des Hauses über etwas reden und debattieren, was sie nicht kennen können! Ich würde ja behaupten, dass der Herr Abgeordnete Kopf der Einzige ist, der im Moment weiß, was in diesem Abänderungsantrag drinnen steht. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

 


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