Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 219

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Die überbetriebliche Lehrausbildung soll ja vor allem auch lernschwächeren Jugend­lichen und auch Bildungsabbrechern zugute kommen. Und da, finde ich, ist erfreulich, dass man für diese Jugendlichen auch die Entschädigung angehoben hat, nämlich im ersten und zweiten Lehrjahr auf 240 € und im dritten Lehrjahr auf 555 €. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt für die betroffenen jungen Menschen.

Im Großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden und sehr zuversichtlich, dass dieses neue Gesetz Früchte, positive Früchte tragen wird und dass es vor allem den auszubildenden Jugendlichen ganz besonders entgegenkommen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen nun zur Abstim­mung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugend­ausbildungs-Sicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 571 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinn des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Schließlich liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie des Abgeordneten Kickl vor.

Ich werde daher entsprechend der Systematik des Gesetzes über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen beziehungsweise den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes abstimmen lassen.

Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 4, 5 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 Z 10 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 2 Z 5 und Artikel 4 Z 16 in der Fassung des Ausschussberichtes.

 


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