Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 227

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.23.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen werden nun gesenkt, das ist eine Inflationsmaßnahme. Es wird sozusagen durch diese Maßnahme jenen Leuten, die keine Steuern zahlen, die zu wenig verdienen, dadurch netto etwas mehr im Geldbörsel bleiben.

Das betrifft jetzt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 1 100 € praktisch 0 Pro­zent, steigt dann gestaffelt an von 1 100 € auf 1 200 € bei 1 Prozent und wiederum auf 1 350 € Beitragsgrundlage bei 2 Prozent. Nun, ich befürworte diese Maßnahme. Sie ist auch gut, aber wir sollten dabei aufpassen, dass sich diese Spirale nicht nach unten dreht.

Das Wichtigste ist noch immer Vollbeschäftigung und Arbeit, die sich auch auszahlt und die sich lohnt. Das ist meiner Meinung das Wichtigste. Und das beste Rezept ist ganz einfach gut bezahlte Arbeit, um auch den Konsum zu stärken und dadurch die Kaufkraft zu steigern. Das ist die beste Teuerungsabgeltung.

Da Kollege Themessl gemeint hat, für den Dienstgeber sei da nichts drinnen, sage ich: Natürlich zahlt der Dienstgeber seinen Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosen­ver­sicherung, aber es geht darum, dass das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer gesteigert wird. Das ist ganz einfach zu befürworten. Das eine hat mit dem anderen null zu tun.

Es ist dasselbe, wenn ich dem Unternehmer eine Wirtschaftsförderung gebe; der Arbeitnehmer hat nur indirekt etwas davon, dass vielleicht der Arbeitsplatz gestärkt wird, aber ansonsten nichts.

Was die Konkurrenzklausel betrifft, die Kollege Themessl eingebracht hat, so kann ich das nur voll und ganz unterstützen, denn eine Konkurrenzklausel kann meiner Meinung nach nur im hochqualifizierten Managerbereich ausgestellt werden. In allen anderen Bereichen muss sie ganz einfach abgeschafft werden, denn es widerspricht dem jeweiligen Grundsatz, dass zum Beispiel – von mir aus – ein Verkäufer in einem Warenhaus dann nicht in ein anderes Warenhaus wechseln darf, weil er ungefähr die gleichen Waren verkauft. Das ist nicht mehr zeitgemäß, das gehört grundsätzlich verboten. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Steibl und Rauch-Kallat.)

18.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.25.59

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ja, von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge wird zirka eine Million Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab Juli profitieren.

Es ist wichtig und notwendig, dass wir diese Maßnahme setzen. Ich möchte nur erwähnen, dass diese Maßnahme für BezieherInnen niedriger Einkommen nach wie vor sehr viele Frauen betrifft. Gerade Frauen, unselbständig Erwerbstätige, verdienen noch nach wie vor nur 60 Prozent des Männereinkommens. Ich bin insofern auch guter Hoffnung, dass die Sozialpartner jetzt in diese Richtung weiterarbeiten, dass Frauen gerade bei gleicher Arbeit auch jenes Gehalt bekommen wie Männer. Dass es natürlich Unterschiede zwischen Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit gibt, das ist klar, aber genau das sind die Punkte, an denen man arbeiten muss.

 


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