Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 253

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Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 340/A(E) dem Ausschuss für Konsumentenschutz zu.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 601 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 361/A(E) dem Ausschuss für Konsumentenschutz zu.

19.52.1118. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 692/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder-in-Kraft-Setzen des Bazillenausscheidergesetzes (597 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


19.52.36

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In dem vorliegenden Antrag geht es um eine Wiederinkraftsetzung des Bazillenausscheidergesetzes, das im Jahr 2002 ersatzlos gestrichen worden ist. Grund für diesen Antrag war, dass seit dieser Zeit das Auftreten dieser Erkrankungsfälle immer stärker geworden ist. Es wurde leider Gottes im Ausschuss dieser Antrag abgelehnt, mit dem Hinweis darauf, dass die Zahl der Erkrankungsfälle sich reduziert hat – was mir nicht ganz klar ist, denn wenn man weniger untersucht, kann man nur weniger Erkrankungsfälle finden.

Ein weiteres Argument war dann, dass es damit zu einer reinen Momentaufnahme kommt. Das ist wohl richtig, aber heute haben wir die Situation, dass wir eine Moment­aufnahme zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses haben. Mit diesem Bazillenaus­scheider­gesetz hätten wir dann die Möglichkeit, zumindest einmal jährlich eine Kontrolle durchzuführen.

Ein weiteres Argument, das von der Frau Bundesminister kam, war, dass sie gesagt hat, dass hier generell Typhus oder Paratyphus nicht mehr das Problem sind, dass eher die Rohmaterialien untersucht werden sollten. Die Frau Bundesminister hat auch im Ausschuss gesagt, sie ist gerne bereit, hier Gespräche mit Experten zu führen. Ich weiß nicht, ob Sie diese schon geführt haben. Ich würde das wirklich sehr begrüßen, war doch Auslöser für diesen Antrag einerseits ein Anlassfall in Salzburg, aber zum anderen auch der Umstand, dass die Gastronomie selbst an uns herangetreten ist und sich wünscht, dass dieses Gesetz wieder kommt, auch in einer modifizierten Art und Weise. Wir sind da relativ offen. Bisher haben wir leider nichts davon gehört. Also wir sind auch gerne bereit, einem ähnlichen, einem modifizierten Gesetz zuzustimmen. Es muss jetzt nicht dieses Bazillenausscheidergesetz in der genau gleichen Form wieder kommen.

 


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