25. Haben Sie bzw. die Bundesregierung auf offizieller Ebene Protest bei der italienischen Regierung im Zusammenhang mit der Involvierung des Stromkonzerns Enel eingelegt und auf die drohende Herabsetzung des sicherheitstechnischen Standards sowie den unzulässigen Risikoexport hingewiesen? Falls nein, warum nicht und bis wann wird dies nachgeholt.
26. Ist das Melker Abkommen zum AKW Temelin ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag? Falls ja, welche Konsequenzen haben Sie aus dem glatten Bruch dieses Vertrags gezogen? Falls nein, warum nicht?
27. Wurden der tschechischen Seite seit Beginn der bilateralen Parlamentarierkommission völkerrechtliche Gutachten Österreichs zur Stellungnahme übergeben. Wenn ja, welche und hat die tschechische Seite in schriftlicher Form zu diesen Gutachten Stellung genommen und durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
28. Ist von Ihnen bzw. dem Bundeskanzler die Erstellung eines einschlägigen völkerrechtlichen Gutachtens bei einem/R unabhängigen international anerkannte/n VolkerrechtsexpertIn beauftragt worden. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Falls nein warum nicht?
29. Im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm ist festgeschrieben, zusätzlich zu den bestehenden (z.B. Bohunice) weitere Schließungsvereinbarungen für Risiko-AKW in Europa mit finanzieller Hilfe der EU anzustreben. Welche Initiativen haben Sie diesbezüglich gesetzt und mit welchem Ergebnis?
30. Im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen im Hinblick auf eine Reform des Euratom-Vertrages fortsetzen wird. Welche Schritte haben Sie diesbezüglich gesetzt?
31. Wieso kommt im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm der Begriff „europaweiter Atomausstieg“ nicht vor? Ist ein europaweiter Atomausstieg, wie er zuletzt unter Bundeskanzler Vranitzky als österreichische Position formuliert wurde noch erklärte Position der Bundesregierung? Falls nein, warum haben Sie dieses Ziel aufgegeben? Falls ja, welche Schritte haben Sie gesetzt, um dieses Ziel zu erreichen?
32. Welche Schritte werden Sie bzw. die Bundesregierung setzen, um gegen eine Renaissance der Atomkraft in Europa, wie sie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes betrieben und von den kommenden EU-Präsidentschaften Frankreichs und Tschechiens sicherlich aktiv vorangetrieben werden, entschieden entgegenzutreten?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Eva Glawischnig-Piesczek als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort und mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Begründung 20 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte, Frau Dr. Glawischnig, Sie sind am Wort.
15.01
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle sind am Mittwoch am frühen Abend entsprechend erschrocken und waren schockiert, als eine Alarmmeldung aus Slowenien bei der EU-Kommission einging, sodass erstmals EU-Atomalarm ausgelöst wurde mit dem Inhalt, dass in Slowenien im AKW Krško radioaktives Wasser aus dem Primärkühlkreis ausgelaufen ist.
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