Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 186

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Atomstrom importiert, als Zwentendorf jemals produziert hätte, und wir gleichzeitig andere Länder kritisieren, in denen diese Atomkraftwerke stehen.

Wenn wir ehrlich sind, dann müssten wir alles daran setzen, dass wir so energieauto­nom werden, dass wir nicht mehr auf Atomstrom aus dem Ausland angewiesen sind. Aber solange wir das tun und solange wir Atomstrom importieren, haben wir jedes Recht verwirkt, andere Länder deswegen zu verurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Dis­kussion.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Neubauer, Klement und weiterer Abgeordnete

betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend AKW Krsko in der 63. Sitzung des Nationalrates in der XXIII. GP. am 6. Juni 2008

Im Jahr 1956 wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegrün­det. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluß der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden. Am 5. November 1978 haben sich die Österrei­cher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausge­sprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Im Herbst dieses Jahres jährt sich diese Volksabstimmung zum 30. Mal.

Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel – jährlich 40 Millionen Euro – aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomenergie. Ein Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher gebundenen finanziellen Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung wären daher ein Gebot der Stunde. Im Geiste des Ergeb­nisses der Volksabstimmung über Zwentendorf und des Mitspracherechts der Österrei­cher in essentiellen Fragen wäre eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zielführend.

Der Salzburger Völkerrechtsexperte Univ.-Prof. Michael Geistlinger hat den bedeu­tungsvollen Hinweis geliefert, daß es „Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde“ möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden läßt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik Österreichs und des Ergebnisses der


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