Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 304

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dass finanzierende Banken verlangen, dass in Luftfahrzeugen an sichtbaren Stellen Plaketten angebracht werden, aus denen sich der Eigentümer entnehmen lässt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Verkehrs­ausschusses über die Regierungsvorlage (537 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luft­fahrtgesetz geändert wird (580 d.B.), in der 63. Sitzung des Nationalrats am 6.6.2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen

Die dem Bericht (580 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (537 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. „Ziffer 74 entfällt, die Ziffern 75 bis 80 erhalten die Bezeichnungen 74 bis 79“

Begründung:

Mit den Bestimmungen der Ziffer 74 sollte wieder eine Bestimmung ähnlich dem § 103 Abs. 2 KFG eingeführt werden. Diese Bestimmung wurde schon einmal versucht einzu­führen und ist am Widerstand der Luftfahrttreibenden gescheitert. Es ist zu berücksich­tigen, dass sich Piloten selbst bezichtigen müssten und dadurch verfassungsmäßig ge­währleistete Rechte beeinträchtigt würden. Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass es in der Vergangenheit darum gegangen ist, dass Flugplatzgegner mittels Feldstecher Flugzeugkennzeichen ermittelt haben, um diese für Anzeige zu verwenden. Weiters wird darauf verwiesen, dass An- und Abflugrouten nicht – wie Straßen – auf Meter ge­nau beflogen werden können. Mit der Einführung dieser Bestimmungen würden Ver­waltungsstrafverfahren – durch Flugplatzgegner eingeleitet – überhand nehmen. Im Falle von gerichtlichen Strafverfahren hat die Ermittlung von Piloten bisher keine Pro­bleme aufgeworfen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement, Vilimsky und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Verkehrs­ausschusses über die Regierungsvorlage (537 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luft­fahrtgesetz geändert wird (580 d.B.), in der 63. Sitzung des Nationalrats am 6.6.2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen

Die dem Bericht (580 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (537 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Ziffer 20 lautet wie folgt:

„20. Im § 34 Abs. 1 lautet der zweite Satz wie folgt:

„Über diese Untersuchung hat die flugmedizinische Stelle eine Bestätigung an die Austro Control GmbH oder eine aufgrund einer Übertragung gem. § 140b zuständige


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite