Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 179

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tendmachung der Befreiung durch den Begünstigten, die Frist innerhalb der das Zähl­punktpauschale gegenüber den Begünstigten nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf und innerhalb derer das nach Eintritt des Befreiungstatbestandes bezahlte Zähl­punktpauschale von den Netzbetreibern an die Begünstigten rückzuerstatten bzw. gut­zuschreiben ist, erlassen. Die Verordnung hat weiters auch vorzusehen, dass die Be­günstigten verpflichtet sind, eine Änderung der Einkommensverhältnisse dem Netzbe­treiber unverzüglich bekannt zu geben und die Netzbetreiber die Begünstigten auf diese Verpflichtung ausdrücklich hinzuweisen haben. Die Verordnung hat eine rasche, einfache und verwaltungsökonomische Abwicklung der den Netzbetreibern übertrage­nen Aufgaben zu gewährleisten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photovoltaikanla­gen mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostromgesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruchnahme von Förderun­gen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Pho­tovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.

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Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir damit einen wichtigen Schritt in die richtige und wichtige Zukunft der Energie gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Anträge, ein Abän­derungsantrag und ein Entschließungsantrag, sind ausreichend unterstützt und auch entsprechend eingebracht, stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 553 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 643 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008)

 


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