Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 7

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der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz 1991 geändert wird, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.

Der gegenständliche Fristsetzungsantrag wird gleich zur Abstimmung gebracht wer­den.

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Ich teile weiters mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Rossmann beantragt hat, dem Fi­nanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 842/A der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird und der Stiftungseingangssteu­ersatz erhöht wird, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.

Der gegenständliche Fristsetzungsantrag wird gleich zur Abstimmung gebracht wer­den.

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Ich teile nun mit, dass Frau Abgeordnete Hradecsni beantragt hat, dem Justizaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 499/A der Abgeordneten Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumenten­schutzgesetz geändert wird, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.

Dieser Fristsetzungsantrag wird ebenfalls gleich zur Abstimmung gebracht werden.

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Des Weiteren teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 843/A der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2007, geändert wird, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.

Auch darüber wird im Anschluss abzustimmen sein.

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Ferner teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Öllinger beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 846/A der Abgeordne­ten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz und andere Gesetze geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, auf Bundes­forderungen gegenüber den Gebietskrankenkassen zu verzichten, sowie ein Bundes­gesetz über eine pauschalierte Abgabe von Unternehmen, die zum Vertrieb von Heil­mitteln berechtigt sind (Heilmittelabgabegesetz), (Krankenkassen-Finanzierungs-Siche­rungsgesetz), eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls sogleich zur Abstimmung gebracht werden.

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Weiters teile mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 845/A


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