Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 156

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite Aspekt dieses Gesetzes besteht darin, dass es eine zentrale Datenevidenz geben soll, und zwar mit dem Ziel, einerseits bei der Abgabe von Substitutionsmitteln mehr Überblick zu haben und andererseits daraus die entsprechenden statistischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erzielen. Wenn es wirklich darum geht, Daten über bessere Handhabung von Substitutionsbehandlungen zu haben und bessere Prä­ventionsarbeit zu leisten, wie uns die Frau Ministerin im Ausschuss versichert hat, dann ist dieses Gesetz durchaus zu begrüßen – unter der Prämisse, dass es wirklich einen lückenlosen Datenschutz und einen lückenlosen PatientInnenschutz in dieser Frage gibt und dass wir damit dazu beitragen, die Suchtkranken zu entstigmatisieren.

Ich glaube, dass bei unserer Drogenpolitik im Gesundheitsbereich ganz klare Prämis­sen unser Handeln leiten müssen, erstens: Abhängigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, zweitens: Suchtkranke zu heilen, und drittens – das ist wahrscheinlich die schwierigste Aufgabe –: eine Welt zu schaffen, in der Menschen nicht mehr glauben, durch Einnah­me psychoaktiver Mittel dieser Welt entfliehen und in eine andere flüchten zu müssen.

Ich hoffe, dass das Suchtmittelgesetz ein Beitrag zu einer Drogenpolitik ist, die den Weg des Rationalen, des Aufklärerischen und des Vernünftigen geht. Ich hoffe, dass das ein Beitrag dazu ist, in diesem Bereich nicht mehr marktschreierisch Ängste zu schüren. Wenn das so ist, ist es sicher ein guter Schritt in die richtige Richtung. – Dan­ke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

17.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.09.25

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Die Novelle zum Suchtmittelgesetz und die Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz hat zwei wichtige Kriterien:

Erstens geht es um die Schaffung einer zentralen Suchtmitteldatei. Diese ist meines Erachtens vor allem notwendig im Sinne einer gesamthaften Betreuung, eines Betreu­ungsnetzwerkes für Suchtkranke in der Substitution, auch eines berufsgruppenüber­greifenden Betreuungsnetzes. Zweitens geht es dabei auch um die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Möglichkeiten des E-Governments im Rahmen dieser zentralen Suchtmitteldatenevidenz.

Ich glaube, dass es auch ein wichtiges Mittel zur Verhinderung von Missbrauch ist. Wir wissen, dass leider auch in der Substitution Missbrauch betrieben wird und damit unter anderem auch junge Menschen geschädigt werden können.

Ganz wichtig ist, glaube ich, die Möglichkeit, jetzt auch den Cannabisanbau unter der Kontrolle der AGES durchführen zu können. Das war unter anderem ein wichtiges An­liegen vieler Behindertenorganisationen. Ich möchte diesbezüglich ein großes Danke­schön an Franz-Joseph Huainigg richten, der gerade in diesem Bereich viele Jahre ge­kämpft hat, weil damit auch Medikamente zur Erleichterung für behinderte Menschen in bestimmten Bereichen geschaffen werden können. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich darf alle Abgeordneten bitten, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zur Abstimmung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite