Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 186

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

se Dame wund gesessen, wurde wieder ins Spital eingeliefert, ist dort drei Monate lang betreut worden, behandelt worden – das kostet sehr viel Geld; dort kostet der Tag 600 € –, ist wieder nach Hause gekommen, wieder wund gesessen, wieder eingeliefert worden, wieder drei Monate Behandlung. Dann hat ein Pfleger mit dem Hausarzt Kon­takt aufgenommen, hat ihm das erzählt, und dieser hat dann darauf geachtet, dass die­se Dame nicht so lange im Rollstuhl sitzt, entlastet wird, einen anderen Polster be­kommt und die Pflege auch in Ordnung ist.

Deswegen ist der Gesundheitsmanager so wesentlich: damit das Pflegegeld wid­mungsgemäß verwendet wird, eben für diese Leistungen. Wenn ich den Rollstuhl mit der Patientin den ganzen Tag auf den Gehsteig hinausstelle, dann wird sie wund sit­zen, wenn sie sich nicht bewegt. Da wird das Pflegegeld kassiert, aber nicht wid­mungsgemäß verwendet; natürlich nicht absichtlich. – Erster Antrag.

Der zweite Antrag betrifft eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes, die besagt, dass es in jenen Fällen, wo nicht geprüft werden kann, wie dieses Pflegegeld verwen­det wird, sinnvoll ist, diese Leistung ruhen zu lassen. Dieser Empfehlung sind wir mit diesem Antrag gefolgt. Ich möchte aber ausdrücklich betonen – darauf hat mich ein Kollege der Grünen aufmerksam gemacht –, dass ich damit nicht jene gemeint habe, die nach dem Opferfürsorgegesetz Pflegegeld beziehen. Das ist mir ganz, ganz wich­tig. Das war nicht meine Zielgruppe. Aber ich möchte doch dieser Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgen und empfehlen, dass überall dort, wo man nicht prüfen kann, ob das Pflegegeld ordentlich verwendet wird, auch richtig verwendet wird, diese Leistungen ins Ausland nicht bezahlt werden sollten.

Die Beispiele, die Sie genannt haben, Frau Kollegin Mandak, kann ich nachvollziehen, aber es ist letztlich doch meine persönliche Entscheidung, ob ich mich von Österreich verabschiede und meinen Wohnsitz ganz woanders hin verlege, und somit kann ich auch keine Garantie darauf haben, dass ich diese Leistung aus Österreich bekomme. Sie haben wahrscheinlich eine andere Meinung, eine andere Ansicht – das ist meine persönliche Meinung.

Frau Kollegin Haidlmayr, ich möchte Ihnen nicht zu sehr nahetreten, aber wenn wir da­für eintreten, dass wir Behinderte – ich kann sagen „wir Behinderte“ – gleich behandelt werden wollen (Abg. Haidlmayr: Gleichgestellt!), gleichgestellt werden wollen, dann dürfen wir auch nicht hergehen und für uns Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wenn es einen Ordnungsruf vom Präsidenten gibt, dann muss ich ihn zur Kenntnis nehmen. Das ist eben so, und da ist es egal, ob ich behindert oder nicht behindert bin. Ich glau­be, wir machen für unsere Klientel viel, wenn wir das auch so zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ursula Haubner. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.47.44

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Über das Pflegegeld ist in der Debatte zum vorherigen Tagesord­nungspunkt schon sehr viel gesprochen worden. Ich möchte nur noch einmal sagen: Es ist eine der besten Sozialleistungen in diesem Land. Es ist eine hervorragende In­vestition dafür, dass Menschen frei entscheiden können, ob sie Leistungen zukaufen, ob sie Leistungen durch Familienangehörige abdecken, dass sie also wirklich flexibel sein können.

Natürlich ist es wichtig, immer wieder auf die richtige Verwendung des Pflegegeldes hinzuweisen, denn es ist sicher nicht dafür gedacht, dass man es seinem Enkelkind auf das Sparbuch legt, sondern dass man wirklich für seine eigene Pflege, für seine eigene


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite