Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 16

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, ich habe das ja schon erwähnt, dass die jetzigen Bußen nicht wirklich abschreckend wirken. Wir haben in letzter Zeit leider viele Beispiele dafür sehen müssen.

Welches System, das letztendlich zu einer Erhöhung dieser Strafzahlungen führen muss, am besten geeignet ist, wird sicher noch ausführlich zu überlegen sein. Eine um­satzorientierte Variante hätte natürlich ihre Vorteile, auf der anderen Seite wissen wir aber von den Medienunternehmen, dass sie natürlich nicht gerne bereit sind, Umsatz­zahlen bekannt zu geben.

Wichtig scheint mir auch, dass wir hier den Medienunternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Derzeit haben wir parallel viele Ansprüche, die geltend gemacht werden kön­nen. Ich denke, ein klares Bußsystem, aber dafür das Abgehen von anderen Klags­möglichkeiten könnte eine Variante sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Westenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In den letzten Wochen, Monaten ist vor allem in Ihrem Ressort zu sehen – im Ressort, aber auch in der Staatsanwaltschaft, vor allem in der Staatsanwaltschaft Wien –, dass immer wieder geheime, vertrauliche Akten in den Medien zu lesen sind, in manchen Magazinen, die dann mit Vorverurteilungen auf Basis dieser Veröffentlichungen vor­gehen. Es werden Entwürfe von Anklageschriften vorzeitig veröffentlicht, es werden staatsanwaltschaftliche Vorhabensberichte vorzeitig veröffentlicht, alles unter Amts­missbrauchsdelikten. Und das ist dann besonders tragisch, wenn die privaten Daten und Interessen von betroffenen Opfern, die sich überhaupt nicht wehren können, plötz­lich in Medien abgedruckt sind.

Frau Ministerin! Was werden Sie unternehmen, um diese Löchrigkeit zu beenden und eine Selbstkontrolle in Ihrem Ministerium wirksam durchzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich stimme zu, dass es bedauerns­wert ist, dass immer wieder geheime Akten in der Öffentlichkeit auftreten. Das betrifft alle Behörden, die hier im Ermittlungsverfahren tätig sind. Das ist insbesondere auch im Interesse der Opfer bedauerlich.

Wir haben bei allen Fällen, die bekannt geworden sind, eigene staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet – natürlich ist es nicht die unter Verdacht stehende Staatsan­waltschaft selbst, die das untersucht, sondern eine andere.

Wir sind dabei, in einer Arbeitsgruppe zusätzliche technische Vorkehrungen zu treffen, dass die Akten besser geschützt sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Aspöck, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Bundesminister! Könnten Sie sich vor­stellen, dass man gegenüber den Opfern ein deutliches Zeichen der Solidarität da­durch setzt, dass man den Opfern – ich denke da von der Art her zum Beispiel an das Unterhaltsvorschussgesetz – jedenfalls Schadenersatzansprüche zunächst seitens der Republik zukommen lässt und die Ansprüche gegenüber den Verbrechern dann eben auf die Republik übergehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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