Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 339

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Erfordernis aufgehoben wird, dass sich Männer und Frauen, beide Elternteile, die Karenzzeit teilen müssen. – Was Sie angestrebt haben, war zwar ein Lenkungseffekt, es hat sich aber in den letzten Jahren gezeigt, dass dieser Lenkungseffekt in keiner Weise eingetreten ist. Es sind maximal 4 Prozent aller Männer, die in Karenz gehen. Ausnahmen finden sich nur bei Selbstständigen und Bauern; da ist es schon so, dass vermehrt Männer in Karenz gehen – klar, weil die ja nebenbei arbeiten können.

Das sind genau die Dinge, die nicht funktionieren. Daher fordern wir Freiheitliche einen Wegfall dieser Zuverdienstgrenze. Wir wollen auch eine Abschaffung dessen, dass sich die Eltern das teilen müssen. Ich glaube, Eltern sind heute reif genug und wissen ganz genau, was das Beste für ihr Kind ist. Sie sollen sich daher auch selbst einteilen dürfen, wer beim Kind bleibt. Es kann ja durchaus der Fall sein, dass ein Mann drei Jahre bei seinem Kind bleiben will; aber auch das ist mit Ihrer Vorlage nicht möglich.

Was wir Freiheitliche noch gefordert haben und was auch von Ihnen von der ÖVP immer wieder abgelehnt wurde, ist, dass die Eltern die Karenz verlängert bekommen, sodass sie einen Versicherungsschutz haben, solange sie in Karenz sind. Heute haben wir die Situation, dass die Versicherung nach zwei Jahren ausläuft und daher der be­treuende Elternteil sozusagen gezwungen ist, wieder in den Arbeitsprozess einzustei­gen, obwohl er das Kindergeld noch weiter, und zwar für ein halbes Jahr, beziehen könnte.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche das Kinderbetreuungsgeldgesetz ändert und folgende Erfordernisse erfüllt:

den Wegfall der Zuverdienstgrenze,

die Abschaffung des Wechselerfordernisses der Eltern in der Betreuung zum vollen Kinderbetreuungsgeld-Bezug,

den Versicherungsschutz für Elternteil und Kind für volle 36 Monate, unabhängig von der gewählten Auszahlungsvariante,

eine Inflationsanpassung des Kinderbetreuungsgeldes.“

*****

Immerhin 15 Prozent wurden den Familien in den letzten Jahren genommen. (Beifall bei der FPÖ.)

0.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht da­her mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes,

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite