Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 11

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Ich möchte diese Gelegenheit nützen, im Zusammenhang mit der sozialen Ab­sicherung auf zwei aktuelle Themen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, einzugehen.

Ich möchte als Prämisse festhalten, dass die Absicherung des Lebensstandards mittels eigener Erwerbsarbeit Vorrang vor der Inanspruchnahme sozialer Leistungen haben muss! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Das heißt im Klartext, übersetzt: Wir sind dazu da, das soziale Netz rissfest zu machen. Wir sind für jene da, die arbeiten wollen, aber es aus verschiedenen Gründen nicht können. – Das heißt im Umkehrschluss: Wir sind nicht für jene da, die zwar arbeiten können, aber nicht wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Alles, was an Grundsicherungsdebatten läuft, muss unter diesem Prätext laufen, und ich denke, dass auch die Gespräche im Zuge der Koalitionsdebatte darauf hinaus­laufen müssen, dass es bedarfsorientierte Modelle gibt.

Lassen Sie mich auch zu einer Frage kommen, die in der Öffentlichkeit bereits durchaus akzentuiert debattiert wird, sie betrifft die Solidarität der einzelnen gesell­schaftlichen Gruppen untereinander.

Man sollte nicht vergessen, dass wir in allen unseren Systemen, vom Steuerrecht bis hin zu den sozialen Transferleistungen, bereits ein hohes Maß an Solidarität im System impliziert haben. Was sonst würde Progression im Steuerrecht bedeuten, als dass die, die mehr haben, auch mehr für die soziale Sicherung leisten? Was sonst würde es denn bedeuten, wenn soziale Transferleistungen nicht durch Fixbeträge gestaffelt wer­den, sondern prozentuelle Beträge eingebracht werden, sodass die, die mehr haben, auch entsprechend mehr leisten als die, die weniger haben?

Im Zusammenhang mit Pensionsdebatten und damit, dass man im Zusammenhang mit der Pensionsreform, wie wir sie beispielhaft für Europa mit dem gemeinsamen Pensionskonto durchgeführt haben, nun einen neuen Klassenkampf ausruft, möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir vom Versorgungsprinzip auf das Versiche­rungsprinzip für alle Systeme abgegangen sind und unter Wahrung des Vertrauens­schutzes – und das ist, denke ich, doch ein wichtiger Grundpfeiler jeder Politik – eine neue Pensionsperspektive gestaltet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten des BZÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Personen werden jetzt an den Pranger gestellt von jenen, die es eigentlich besser wissen müssten, aber die haben offensichtlich verges­sen, dass es viele Beiträge zur Pensionssicherung bereits gibt – Pensionssiche­rungsbeiträge, gedämpfte Aufwertungen der hohen Pensionen in den letzten Jahren.

Vertrauensschutz ist ein ganz wichtiges Element unserer Politik in der Österreichischen Volkspartei, und wenn man Eingriffe in bestehende Pensionen plant, was nicht unser Geschäft ist, dann sollte man das vor der Wahl sagen und nicht danach. Das gehört auch zur Redlichkeit in der Politik! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

9.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.20.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann nur wiederholen, was ich bereits bei einer Debatte gesagt habe: Ich bedanke mich bei all denjenigen, die es möglich gemacht haben, dass es die Erhöhung der Ausgleichszulage auf einen Betrag gibt, der einigermaßen okay ist, weil er mit der


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