Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 41

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sionen sichergestellt. Heute setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt mit der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Dabei ergeben sich soziale Ungerechtigkeiten bei denjenigen, die aus einer Eigen­pension etwas mehr als den Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten und daher keinen Anspruch auf Gebührenbefreiung und Selbstbehaltsbefreiungen et cetera erhalten.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mikesch, Bures, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial gerechte Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, anlässlich der heutigen Beschluss­fassung über die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze, eine Überprüfung der sozial gerechten Gestaltung von Gebühren-, Selbstbehaltbefreiungen und anderen sozialen Zuwendungen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen und die diesbezüglichen Ergebnisse der Präsidentin des Nationalrates zu übermitteln.

*****

Die Pensionsharmonisierung und die damit verbundene Abschaffung alter Pensions­privilegien hat Gerechtigkeit innerhalb der Pensionssysteme gebracht.

Auch die Situation der Frauen wurde durch die Maßnahmen der Pensions­harmonisierung deutlich verbessert. Zum Beispiel sind für Frauen, die nach 1955 geboren sind, nur noch sieben Beitragsjahre notwendig. Vier Jahre werden pro Kind für die Pension angerechnet mit einem Anrechnungsbetrag von 1 350 € pro Monat.

Seit dem Jahre 1999 wurden die Maßnahmen für sozial Schwache besonders forciert. Durch die Steuerreform der Jahre 2004 und 2005 wurden mehr als eine Million Pensionistinnen und Pensionisten mit rund 450 Millionen € entlastet, wobei nunmehr die Hälfte der Pensionistinnen und Pensionisten überhaupt keine Steuer mehr zahlt.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo Pensionisten sieben Jahre lang keine Pensions­erhöhung erhalten, oder etwa auch zu Großbritannien, wo bis 2012 keine Pensions­erhöhung durchgeführt wird, haben wir eine beispielgebende Pensionserhöhung für das Jahr 2007 beschlossen, die deutlich über der Inflationsrate liegt.

All diese Fakten beweisen, dass wir in den vergangenen Jahren nicht nur eine sozial ausgewogene Politik im Pensionsbereich gestaltet haben, sondern auch auf den Ausgleich der Interessen der Generationen geachtet haben. Die langfristige Finan­zierung der Pensionen ist damit sichergestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, entsprechend eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.48.09

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Die meisten meiner Vorredner haben auf das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite