Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 53

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dieses skandalösen und verfassungsrechtswidrigen Erlasses beharrt. So hat sie etwa noch am 30.11.2006 über ihren Pressesprecher ausrichten lassen: „Solange das BZÖ in der Regierung ist, wird dieser Erlass nicht geändert". Außerdem hätte es nur deshalb Verschiebungen bei den Bewilligungen gegeben, weil die Antragsteller alle „Unterlagen nicht rechtzeitig beisammen" hätten (APA 29.11.06). Der Umstand, dass der Gesetz­geber nun ans Werk gehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vorlegen muss, um den unhaltbaren Zustand zu beheben, ist bezeichnend für die dahinterstehende Gesinnung von Frau Bundes­ministerin Haubner, die noch im Dezember im Zusammenhang mit betroffenen Babys davon sprach, sie wolle auf keinen Fall „Sozialtouristen alimentieren“ (Standard, 6.12., S.7) und „so genannte Schattenkinder“ verhindern (APA, 13.12.06).

Kinder von rechtmäßig in Österreich lebenden AusländerInnen sind Frau Bundes­ministerin Haubner weniger wert als andere. Sie sollen sich monatelang  im Behör­dendschungel um die Ausstellung einer NAG–Karte bemühen müssen und während dieser Zeit keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Nicht selten sind alleinerziehende Mütter betroffen, also Menschen, für die Familien­beihilfe und Kinderbetreuungsgeld existenzbegründend sind. Häufig kommt es gleich­zeitig im Falle von AlleinerzieherInnen zum Verlust des Sozialversicherungsschutzes nach Auslaufen des Wochengeldbezuges. Mütter mit Kindern ohne Sozialversiche­rungs­schutz sind wohl die übelste Konsequenz dieses Erlasses. Nach Angaben von Hilfsorganisationen stehen bereits zahlreiche Betroffene in Gefahr, delogiert zu werden, weil laufende Mietkosten nicht bestritten werden können.

All das hat die Sozialministerin nicht interessiert. Unter diesen Voraussetzungen kann der Nationalrat kein Vertrauen mehr in die – sei es auch nur interimistische – Amtsführung von Frau Bundesministerin Haubner haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.

 


11.21.16

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr erleichtert, dass wir es heute schaffen werden, in relativ kurzer Zeit einen Erlass, den die Frau Noch-Bundesministerin zu verantworten hat, zu reparieren, vor allem die unmenschlichen Auswirkungen dieses Erlasses in den letzten Monaten.

Dieser Erlass hat mit Recht zu großer öffentlicher Empörung geführt, und man erwartet zu Recht von uns, dass wir dafür sorgen, dass diese unmenschliche Regelung zurückgenommen und repariert wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Die ihr selber beschlossen habt!) Dieser Erlass hat nichts anderes bedeutet, als dass Frauen, junge Frauen, die seit vielen Jahren ganz legal in unserem Land leben, hier arbeiten, ihre Steuern zahlen, ein Kind bekommen, auf einmal draufkommen, dass sie kein


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