chen, Monaten, Jahren wissen, um eine wirklich sensible Materie. Ich ärgere mich ziemlich über die Doppelbödigkeit der heutigen Debatte, wenn man einerseits den Boltzmann-Institut-Entwurf in den Himmel lobt. Die haben gute Arbeit gemacht, der Grundrechtsschutz war tausendprozentig verwirklicht. Nur, ein Staat hat noch mehr Aufgaben als nur den Schutz der Grundrechte, er hat nämlich auch den Schutz der Menschen vor kriminellen Straftaten zu gewährleisten. Und wir hier im Parlament können es uns nicht so einfach machen wie die Frau Bundesminister oder das Boltzmann Institut, nur eine Seite zu betrachten, sondern wir hier sind aufgerufen, alle Teile, alle Seiten der Medaille in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen und umzusetzen.
Aus diesem Grund war dieser Boltzmann-Entwurf völlig untauglich. Er hat nämlich Folgendes vereitelt: jede Untersuchung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, wie sie bereits in der Vergangenheit möglich war. Wir können doch die Augen nicht davor verschließen, dass wir große Ermittlungserfolge hatten aufgrund der Tatsache, dass diese Daten nicht erst jetzt gespeichert werden, sondern schon in der Vergangenheit gespeichert wurden und dass nach dem Sicherheitspolizeigesetz entsprechende Abfragen schon in der Vergangenheit möglich waren. Das hat Leben gerettet! Das mag Sie teilweise nicht besonders interessieren, mir ist das aber durchaus auch wichtig.
Aus diesem Grund darf ich zunächst einen Entschließungsantrag, einen von vielen, die heute eingebracht werden, einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Kößl, Mag. Johann Maier, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des „4-Augenprinzips“ bei Anordnung der Datenauskünfte nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, eine einheitliche Regelung der Genehmigungsverfahren und -kriterien im Sinne eines „4-Augenprinzips“ bei der Einholung von Datenbeauskunftungen nach § 53 Abs. 3a und 3b SPG erlassmäßig im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres sicherzustellen.
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Das Vier-Augen-Prinzip, das sowohl bei den Betreibern als auch bei der Staatsanwaltschaft, als auch bei der Polizei umgesetzt wird, ist nur ein kleiner Knoten in einem ganz, ganz engmaschigen Sicherheitsnetz, das wir rund um diese Vorratsdatenspeicherung in den letzten Wochen in intensiven Beratungen geknüpft haben. Ich fange einmal an.
Zum einen wird jede Abfrage absolut lückenlos und revisionssicher protokolliert. Es kann also nicht sein, dass im Nachhinein irgendetwas bei der Überprüfung durch den Rost fällt.
Grundsätzlich ist eine Abfrage von Verkehrsdaten, allem, was sensibel ist, IP-Daten, Bewegungsprofilen auch in Zukunft nur mit einem Richter möglich. Das geht nicht ohne Richter! Es gibt eng begrenzte Abfragemöglichkeiten für Staatsanwälte und Polizei. Die Staatsanwaltschaft darf, wenn sie ausschließlich Stammdaten, das heißt den Inhaber von einem Telefonanschluss, den Inhaber von einer IP-Adresse, abfragt, unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips eine Abfrage tätigen. Deswegen, weil sie eben keine Verkehrsdaten zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn eine solche Abfrage zum Ergebnis hat, dass eine IP-Adresse vielen zugewiesen war, ist sie als erfolglos zu betrachten. Das wäre nämlich unverhältnismäßig. Das kann zur weiteren Ermittlung nicht mehr herangezogen werden.
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