Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 124

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


15.26.08

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz halten. Normalerweise stimmen wir derartigen Konventionen zu, wenn sie sauber und seriös erarbeitet worden sind. Das ist diesmal in einigen Details bedauerlicherweise nicht der Fall. Ich verweise nur auf folgende zwei Details:

In Artikel 5 wird normiert, dass im Rahmen dieses südosteuropäischen Verbundes, inklusive Österreich, Daten weitergegeben werden können, wenn der Verdacht besteht, dass eine Verbindung zu einer kriminellen Organisation bestehe.

Die berühmteste kriminelle Organisation in Österreich sind eigentlich zwei, nämlich zwei Organisationen von Tierschützern und Tierschützerinnen, und solange in einer derartigen Konvention nicht geklärt wird, dass damit die Möglichkeit besteht, eine Gesamterfassung der südosteuropäischen Tierschützer und Tierschützerinnen durch die Kriminalpolizei vorzunehmen, so lange halte ich nichts davon, der Exekutive, die hier ihre Missbrauchsanfälligkeit klar dokumentiert hat, einen Freibrief auszustellen.

Da fehlt Rechtssicherheit und da fehlt Rechtsschutz. Das sind Persilscheine, und ich habe nicht den Eindruck, dass die Polizei beziehungsweise die entsprechenden Poli­zei­einheiten in südosteuropäischen Staaten in dieser Hinsicht verlässlicher sind als vergleichbare Einheiten und Behörden in Österreich. (Abg. Dr. Jarolim: Was ist mit den Freiheitlichen?)

Das zweite Detail betrifft den Artikel 31, die Frage des Datenschutzes. Ich möchte Sie da nur auf folgenden besonders wichtigen Punkt hinweisen: Vonseiten der Regierung und vonseiten der Ausschussmehrheit ist schlicht und einfach vergessen worden, eine Sicherung einzubauen, dass über diese Konvention erfasste personenbezogene Daten nicht an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen.

Sie kennen, was Südosteuropa betrifft, den Datenhunger amerikanischer, aber auch russischer Behörden, und meiner Meinung nach wäre es das Mindeste gewesen, hier eine klare gesetzliche Regelung einzuführen und ein Verbot der Weitergabe an Drittstaaten zu normieren.

Ich weiß nicht, ob die Innenministerin bewusst darauf verzichtet hat und bewusst diese Lücke offen gelassen hat oder ob es sich dabei um bloße Schlamperei handelt.

Diese beiden Gründe – neben einigen weiteren Gründen – reichen für uns aus, dieser Konvention in der jetzigen Form nicht zustimmen zu können.

Ich hoffe, dass die nächste Konvention etwas seriöser und nicht in dieser schlampigen Art und Weise erarbeitet wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Prinz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.29.04

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Vertrag mit der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze geht es um


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