Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 233

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Eine Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen kann nicht dargelegt werden. Im Gegenteil. Die verdeckte Ermittlerin hat schon in ihren Berichten angegeben, dass sich beide Gruppen von einander politisch distanziert haben. In 15 Monaten Observierung hat es laut verdeckter Ermittlerin nur eine Veranstaltung gegeben, wo VGT- und BaT-Personen zur gleichen Zeit am selben Ort waren. Auch wurde über die Rufdaten­auswertung auf Anordnung der Richterin festgestellt, dass die 8 VGT- und 5 BaT-Personen in einem Jahr gerade eine Handvoll Telefonkontakte miteinander hatten. Die SOKO hat das alles gewusst und bewusst verschwiegen. Der Staatsanwalt hat sich nicht dafür interessiert. Alleine damit bricht die Konstruktion der kriminellen Organisation nach § 278a StGB zusammen.

Die SOKO setzt die Initiative, dem Verein gegen Tierfabriken den Status der „Gemein­nützigkeit“ abzuerkennen. In einer Sitzung am 19.6.2008 werden die diesbezüglichen Schritte besprochen.

Die SOKO führt somit eine politische Auseinandersetzung mit dem Verein gegen Tierfabriken. Die Frage der Gemeinnützigkeit hat mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen nichts zu tun und dient ausschließlich dazu, dem VGT die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.

Gemäß § 33 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in der Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


20.00.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Am 2. Mai wurden sämtliche 13 Beschuldigte im sogenannten Tierschützerprozess in allen Anklagepunkten freigesprochen. Es sei der Ordnung halber hinzugefügt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Trotzdem ist es an der Zeit, mit den politischen Aufräumarbeiten zu beginnen. Nicht, weil es einen Freispruch gegeben hat – das ist Gott sei Dank in einem Rechtsstaat nicht unüblich, und es ist genau die Aufgabe der Gerichte, einen Vorwurf zu prüfen –, sondern wir müssen uns diesen Fall deswegen anschauen, weil wir fragen müssen, wie dieses Verfahren geführt wurde.

Man muss sich vorstellen: Gegen die Gruppe der Beschuldigten hat es über 100 Über­wachungsmaßnahmen gegeben, es ist nichts ausgelassen worden: Rufdaten­erfassung, Observierung, Videoüberwachung, Peilsender, Lauschangriff, Hausdurch­suchung, das gesamte Arsenal der Überwachungsmethoden ist aufgewendet worden. Es hat 105 Tage Untersuchungshaft gegeben. Es hat 14 Monate Gerichtsver­hand­lungen gegeben – mit dem Ergebnis, dass die Betroffenen jetzt existenziell ruiniert sind, weil sie 14 Monate nicht gearbeitet haben und weil sie heute auf einem Berg von Anwaltskosten sitzen.

Die entscheidenden Fragen, die wir uns stellen müssen und die wir in diesem Unter­suchungsausschuss auch untersuchen müssen, sind folgende: Waren die Ermittlungen gegen die Tierschützer politisch motiviert? Wurden Polizei und Justiz mobilisiert, um eine unliebsame Gruppe von Tierschützern zu kriminalisieren? Ich sage Ihnen, es


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