Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 38

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limsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studentenproteste im Parlament durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.

Ferner liegt das Verlangen vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 7737/AB der Anfrage 7821/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Maßnahmenpaket gegen das Bienensterben aufgrund von Maisbeizmit­teln durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft durchzuführen.

Weiters liegt ein Verlangen vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 7698/AB der Anfrage 7773/J der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kaufvertrag zwischen der Republik Österreich und der BayernLB durch die Frau Bun­desministerin für Finanzen durchzuführen.

Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig ge­stellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden.

Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezüglichen Debatten statt­finden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7, 8 bis 11, 12 bis 15 sowie 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88, Grüne 77 und BZÖ 74 Minuten.

Für die jetzt folgende Debatte wurde folgende Redeordnung vereinbart: Bundeskanzler 8 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 8 Minuten, Bundesministerin für Fi­nanzen 8 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 6 Minuten, eine weitere mit je 5 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP 4 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ 4 Minuten, eine weitere Redner-/Rednerinnenrunde mit je 5 Minuten.

Der Aufruf der Redner und Rednerinnen in den ersten beiden Runden erfolgt nach dem Prinzip contra/pro, alle folgenden nach Fraktionsstärke.

Der vorsitzführende Präsident wird vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Restzeit für alle Fraktionen in der Weise ver­teilen, dass noch alle während der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen. Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeitvereinba­rungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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