Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 29

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Der zweite Punkt, der im Asylrecht schon bekannt ist, dass jemand die Haftung über­nimmt, etwa für die Wohnung oder für die Kosten des Lebensunterhalts, ist auch kein ganz neuer. Die Frage ist: Wie ist das organisiert? Wie können Möglichkeiten des Missbrauchs – derartige Bedenken sind von manchen Organisationen gekommen, ob das jetzt Haftung, Patenschaft oder vergleichbare Regelungen betrifft – möglichst aus­geschaltet werden? Auch das sehe ich so, dass dahinter das Motiv steckt, ein Bleibe­recht mit Ausnahmen zu schaffen.

Ausnahmen müssen irgendwelche Kriterien haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine Ausnahme schaffen, für die gilt: Es fällt jeder darunter. Kaum versucht man, die Ausnahme so zu gestalten, dass es eben eine Ausnahme bleibt, ist eines sicher: Es wird nie hundertprozentige Zufriedenheit geben, und es wird, wenn Sie dann den jeweiligen Einzelfall betrachten, auch immer wieder zu menschlichen und persönlichen Härten kommen. (Abg. Mag. Lunacek: Das war aber keine Antwort!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Weinzinger, bitte.

 


Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Tief beeindruckt von der Hauptfrage meiner Vorfragerin erlaube ich mir, diese Frage von einem anderen Stand­punkt aus zu beleuchten. Entspricht die eher nachgiebige und kompromissbereite Haltung der Innenministerin im Fall der Familie Zogaj dem Regierungsstandpunkt zur rechtmäßigen Abwicklung unseres Einwanderungsrechtes und zur rechtmäßigen Be­handlung von illegalen Einwanderern, die noch dazu das Asylrecht missbrauchen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich stehe hinter der Vorgangsweise und betrachte das auch als rechtmäßig, wie die Innenministerin vorgeht.

Ich möchte Ihnen aber auch etwas sagen, das ich als positiv erachte: Beim Asylge­richtshof sind 22 000 Verfahren anhängig, und das ist zu viel. Der Asylgerichtshof hat im ersten Halbjahr seiner Tätigkeit 6 500 Fälle erledigt. Das heißt, dieser Rückstau-Abbau, der ja Teil des Problems war – alles hat viel zu lange gedauert, die Verfahren haben zu lange gedauert –, ist mit jenen Maßnahmen, die das Hohe Haus beschlossen hat und die von der Regierung umgesetzt werden, zumindest im ersten Halbjahr eben mit der Erledigung von 6 500 Fällen auf dem richtigen Weg. Dieser Rückstau würde daher, wenn es so weitergeht, bis Ende 2010 – das ist auch das Ziel – abgebaut sein. Ich halte diese Vorgangsweise, zu sagen, wir schaffen ein Bleiberecht mit Ausnah­men – wie der Verfassungsgerichtshof auch gesagt hat, dass hier ein Überdenken stattzufinden hat –, wir arbeiten rascher bei den Verfahren, wir beschäftigen uns mit der Frage: Wie gehen wir eigentlich vor, wenn jemand eine Ablehnung hat? – auch hier sind Maßnahmen zu setzen –, für besser, als wir verwenden das für irgendwelche par­teipolitische Polemiken. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Im Augenblick diskutieren wir recht heftig die Neuregelung des humanitären Aufenthaltes. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung, wonach der Aufenthalt von Amts wegen erteilt werden soll, als verfassungswidrig aufgehoben und den Ge­setzgeber aufgefordert, diese innerhalb einer Frist zu reparieren. Diese Frist läuft mit 31. März 2009 ab, und der Entwurf, der jetzt vorliegt, sieht zwei unterschiedliche Maß­nahmen vor: die der Regelung der Altfälle vor 1. Jänner 2003, wo eben die Möglichkeit besteht, diesen Beirat der Landeshauptleute einzurichten, worüber heute schon die Diskussion der Landeshauptleute in der Landeshauptleutekonferenz geführt wird, und


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