Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 30

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die der Neufälle ab 1. Jänner 2003, wonach es kein zusätzliches Verfahren geben soll, sondern ganz einfach schon mit eingegliedert wird.

Somit komme ich zu meiner Frage: Wie sollen die humanitären Aspekte bei künftigen Verfahren geprüft werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn nach diesem Entwurf, der sehr viele Stel­lungnahmen ausgelöst hat, mit den Landeshauptleuten eine Regelung gefunden wird, um einmal klarlegen zu können, welche Rolle die Länder spielen sollen und welche Verantwortung die Landeshauptleute hier mit übernehmen sollen, ist die zweite Fra­ge – worüber hier im Hohen Haus noch ausführlichere Diskussionen als diese einminü­tige jetzt stattfinden werden –: Wie kann man diese Ausnahmen überhaupt bewerten oder diese Patenschaften oder Übernahmen? Wo ist denn überhaupt eine Übernahme erforderlich? Es sind ja nicht alle Fälle so, dass die Betroffenen keine Wohnung haben oder sich nicht durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen könnten.

Vielleicht kommt es hier noch zu Verbesserungen und differenzierten Vorgangsweisen. Ich weiß, dass die Innenministerin engagiert daran arbeitet, und ich meine, dass wir dann hier im Hohen Haus die Bewertung gemeinsam vorzunehmen haben. Ich kann nur vorweg sagen, ich bin überzeugt, dass es bei diesem Thema nie möglich sein wird, dass zum Schluss alle zufrieden – im wahrsten Sinne des Wortes – sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ka­peller, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Na­türlich ist der ganze Themenkomplex: humanitärer Aufenthalt, Bleiberecht, Asyl, sehr differenziert zu sehen, auf der einen Seite humanitär, auf der anderen Seite in Entspre­chung der Gesetzgebung. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über den humanitären Aufenthalt aufgehoben, die Frau Bundesministerin für Inneres hat darauf­hin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Themenkomplex neu regeln soll, mit Patenschaft et cetera, um eben diesen Aufenthaltstitel zu ermöglichen, um eine Geset­zeslücke zu schließen.

Dahingehend meine Frage an Sie: Stehen Sie weiterhin zu dem im Regierungsüberein­kommen dargestellten Prinzip der Patenschaft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich stehe hundertprozentig dazu, einen Weg zu finden, der es auch – ich sage als Beispiel – Organisationen ermöglicht, so etwas zu übernehmen. Ich kann nicht beurteilen, wie es der Innenministerin gelingt, Formen der Missbrauchsbekämpfung auch für Einzelpersonen einzuarbeiten. Ich kann nur sagen, dass vom Prinzip her die Idee erstens nicht neu ist und dass sie zweitens eine Frage der konkreten gesetzlichen Bestimmungen ist. Also um Ihre Frage zu beantworten: Ja.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stad­ler, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Der Asylmissbrauchs­fall Zogaj empört nicht nur die Menschen in Oberösterreich, sondern empört die Bevöl­kerung österreichweit. Die Republik steht meiner Ansicht nach vor der Frage: Zogaj oder Rechtsstaat. Diese Frage stellen sich auch die rechtstreuen Bürger, und die rö­misch-katholische Kirche, insbesondere die Diözese Linz, wird die Frage zu klären haben, ob Kirchenbeitragsgeld für Seelsorge verwendet wird oder für Schlepperhilfe eines Priesters. Das ist dann auch unsere Aufgabe, einmal laut über den Kirchenbei­trag und über das Kirchenbeitragsgesetz zu diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)

 


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