Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 188

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17.40.01

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ein Zivilpakt – was darf man sich darunter vorstellen? Ein Zivilpakt ist laut vorliegendem Antrag der Grünen ein Vertrag, mit dem zwei natürliche Personen öffentlich ihren Willen erklären, in dauerhafter Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu leben und gegenseitig Rechte und Pflichten einzugehen, wobei sich im grünen Antrag die Normierung von Pflichten lediglich auf wechselseitige Unterhaltspflichten während des aufrechten Zivilpaktes beschränkt.

Die Grünen glauben, mit diesem Zivilpakt die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beenden. Sie wollen aber auch verschiedengeschlechtli­chen Paaren, die ihre Beziehung nicht in Form einer Ehe leben wollen, die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung dieser Beziehung geben. Das ist für mich umso weniger nachvollziehbar, als hier parallel zur Institution der Ehe ein Pakt gefordert wird, der nur berechtigt und begünstigt, aber nicht wirklich verpflichtet. (Beifall beim BZÖ.)

In der Begründung heißt es unter anderem, es gibt keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe, da die LebenspartnerInnen eines Zivilpaktes die Art ihrer Lebensführung und die Ausgestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können sollen. Das heißt, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum gemeinsamen Wohnen oder zur Treue. – Das ist für uns nicht akzeptabel! (Beifall beim BZÖ.)

Beziehungen mit ernsthafter und dauerhafter Absicht münden in der Regel irgendwann in eine Ehe, mit allen Vor- und Nachteilen und mit Verantwortung. In Beziehungen mit Fluchtcharakter, bei denen also sozusagen ein Hintertürl offen bleibt, sollen diesem Antrag gemäß Vorteile genossen werden können, aber keinerlei Pflichten und Verant­wortung getragen werden müssen. Ist das förderlich für die individuelle oder auch ge­sellschaftliche Interpretation von Ehe, Beziehung et cetera, oder wird die Konsumge­sellschaft gefördert? Konsumiere ich Liebe, und dann entledige ich mich der Reste, wenn ich nicht mehr mag? – Das kann es wohl nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)

Der von den Grünen vorgeschlagene Zivilpakt sieht also keine gegenseitigen Pflichten vor. Das heißt aber nichts anderes als, dass man diesen Zivilpakt auch aus rein wirt­schaftlichen Gründen schließen kann, zum Beispiel im Hinblick auf die Vorteile im Sozi­alversicherungs- oder im Asylbereich. Da wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, zumal eine Lösung des Paktes grundlos, im Einvernehmen und sozusagen ab der ersten Stunde möglich sein wird. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ sprechen uns weiterhin für eine Reform des Familienrechts im Interesse der Kinder aus und halten auch eine Überarbeitung des Ehe- und Scheidungsrechts für dringend erforderlich. (Beifall beim BZÖ.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 19/A dem Justizausschuss zu.

17.43.087. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Natio­nalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (31/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

 


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