Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 53

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Weiters haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Un­tersuchung von Korruptionsvorwürfen einzusetzen.

Und schließlich haben die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur um­fassenden Untersuchung von mittelbaren und unmittelbaren Geldflüssen ohne entspre­chende Gegenleistungen in das direkte Umfeld von Politikern und politischen Parteien in den Fällen Telekom, Buwog und Behördenfunk einzusetzen.

Ferner liegt jeweils das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsord­nung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über den jeweiligen Antrag durchzuführen.

Ich werde, da die Gegenstände aller Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsaus­schusses ähnlich gelagert sind, im Einvernehmen mit den Antragstellern und im Sinne einer in diesen Fällen geübten Praxis vorgehen, nämlich dass zunächst alle Anträge begründet werden und die Debatte hierüber unter einem durchgeführt wird.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und die Abstimmungen nach der Dringlichen Anfrage statt.

13.21.34Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Finanzen betreffend Aufklärung des schwarz-blauen Korruptionssump­fes (9229/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 9229/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführerin.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vor­teil.

So definiert Transparency International den Begriff für den Missstand, der heute unsere Republik beschäftigt.

Unter der Regierung von ÖVP und FPÖ bzw. BZÖ wurde in Österreich ein flächende­ckendes System der Korruption errichtet. Die Macht über das Vermögen des Staates, die staatsnahen Betriebe, die Verleihung von Staatsbürgerschaften, die Kontrolle von Banken und die Vergabe von Aufträgen bis hin zur Änderung und Erlassung von Ge­setzen wurden systematisch missbraucht - zum eigenen Vorteil, zum Vorteil von Freunden, zum Vorteil von Parteien und immer zum Nachteil der ehrlichen Mehrheit, die nach wie vor zusehen muss, wie ihre Steuergelder in schwarzen und blauen Sümp­fen versickern.

ÖVP und FPÖ haben das Jahr 2000 zu Recht als das Jahr der Wende bezeichnet. Im Jahr 2000 fand in Österreich eine der größten Wenden der Nachkriegszeit statt: eine Wende zur Parteibuchwirtschaft, zur Regierungsjustiz, zur Plünderung des öffentlichen Eigentums und zur Korruption.

Der Schaden ist groß. Der finanzielle Schaden geht in die Milliarden. Der Schaden, der in Polizei und Justiz angerichtet wurde, hat den Rechtsstaat in eine schwere Krise ge-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite