Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 97

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Aber um Ihren Reformeifer nicht zu bremsen – Sie haben auch die Schaffung der Landesverwaltungsgerichtshöfe erwähnt –, dürfen wir Ihnen gleich helfen. Diese Verwal­tungsgerichtshöfe sollen nämlich auch gleich eines können: nicht nur kassa­torisch entscheiden, sondern auch reformatorisch entscheiden, in der Sache selbst, meritorisch entscheiden, damit nämlich auch der Verwaltungsaufwand nach der Zurück­verweisung ein geringerer ist.

Daher bringe ich zunächst einmal im Bereich Oberste Organe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, meritorisch zu entscheiden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Möglichkeit für den Verwal­tungsgerichtshof schafft, in bestimmten Fällen meritorisch zu entscheiden.“

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Übrigens liegt ja bereits ein entsprechender Gesetzesantrag des Kollegen Fichten­bauer in den Ausschüssen vor. Hier bestünde die Möglichkeit, etwas zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt noch ganz kurz: Schwerpunkt Bildung. Wir werden das auch morgen in der entsprechenden Untergruppe behandeln, daher lassen Sie mich, weil es angesprochen und auch aktuell ist, zum Bildungsvolksbegehren kommen. Konrad Paul Liessmann, der von der SPÖ Gott sei Dank gerne als Experte herangezogen wird, hat das ja bereits im „Standard“ am 11. November unter dem Titel „Die Irrtümer der Bildungs­pharisäer“ kommentiert und dort tatsächlich eines angeschnitten: Ein Volksbegehren, das beworben wird von Kammern, Industriellenvereinigung, Sozialpartnerschaft, von der SPÖ, den Grünen, sogar von der eigenen Ministerin, die an sich selbst ein Begehren richtet, über sämtliche Medien, von Staatskünstlern, die am Subventionstropf hängen, und von der Schickimicki-Bussi-Bussi-Seitenblicke-Gesellschaft, ein solches Volksbegehren hat 6 Prozent der Wahlberechtigten hervorgelockt, weil das Volk ganz genau weiß, wenn diese – unter Anführungszeichen – „Eliten“, die uns sonst immer erzählen, ja, der Ausverkauf an die EU ist das Beste, was uns passieren kann, die Zuwanderung ist das Beste, was passieren kann, Zahlungen nach Brüssel und in die Pleitestaaten sind ein Geschäft für uns, das größte Problem in Österreich ist die Änderung der Bundeshymne, damit die Töchter hineinkommen, dass Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen Kinder adoptieren können, wobei das aber durch die Familienpolitik gleichzeitig verhindert wird, wenn diese Menschen sagen: Liebes Volk, begehr endlich das, was wir wollen!, dann weiß das Volk ganz genau: Hinter diesen Forderungen kann nichts Gutes stecken! Und das Ergebnis haben Sie nach diesem Volksbegehren schwarz auf weiß bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Um es ganz kurz zu machen und um auch auf die morgige Debatte einzustimmen: Wir glauben nicht, dass die Sozialromantik, dass falsche Träume von Gerechtigkeit und Fairness das Bildungssystem leiten können, sondern unsere Kinder brauchen das, was sie im Leben brauchen: Leistung und Disziplin. Das heißt nicht Rohrstaberl-Pädagogik, Kollege Walser, sondern Leistung und Disziplin. Unser Bildungssystem muss nämlich eines schaffen: dass die, die aus dem Bildungssystem kommen, nicht – so, wie Sie es


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