Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 134

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1537 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

14.31.1015. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1538 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nur zwei Redner zu Wort gemeldet sind und wir im Anschluss sogleich wieder zu einer Abstimmung kommen werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.51

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anpassung und Valorisierung der Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckungssummen. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es nicht mit großer Wahrscheinlichkeit dadurch auch eine Erhöhung der Versicherungs­prämien geben würde. Es wurde zwar eingewendet, dass damit nicht zu rechnen sei, weil die Kfz-Versicherungen ohnehin prämienfreie erhöhte Haftungsrahmen anbieten würden.

Ja, das ist aber eine andere Frage, ob man aus Wettbewerbsgründen zusätzliche Angebote macht oder einen gesetzlichen Auftrag bekommt. Und Sie wissen ganz genau, dass in der Vergangenheit solche gesetzlichen Aufträge immer zu einer Prä­mienerhöhung geführt haben. Da bekommt man dann so schöne Briefchen, dass es einem sehr leid tue, aber man verpflichtet sei, aufgrund dieser gesetzlichen Auffor­derung nun auch die Prämien zu erhöhen.

Ich glaube, gerade jetzt in einer Zeit, in der wir versuchen müssen, die Kaufkraft der Haushalte möglichst hoch zu halten, und in der ja zu befürchten ist, dass es durch von Ihnen in der Bundesregierung geschnürte Sparpakete ohnehin zu einem erhöhten Aufwand beim Steuerzahler kommen wird, sollten solche Anpassungen derzeit nicht umgesetzt werden. Und deshalb werden wir diese hier ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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