Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 39

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Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, diese Datenbank ist fertig und steht den Experten zur Verfügung, aber auch allen daran Interessierten, also auch Privatpersonen. Da gibt es keine Geheim­nisse. Das Ganze ist nicht eine individuelle Darstellung – Sie haben es eh richtig for­muliert –, sondern daraus geht hervor, wer von den Bundesländern was an Förderung in welchen Bereichen hat.

Und es ist natürlich der zweite Schritt, nachdem man die Übersicht und die bessere Koordinierung hat, dass man zeitlich, inhaltlich, eventuell auch betragsmäßig aufeinan­der abstimmt. Ich sage gleich dazu, es geht nicht darum, Leistungen zu kürzen, son­dern es geht darum, Leistungen besser zu koordinieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wögin­ger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich un­terstütze Ihre Sanierungsvorschläge betreffend FLAF hundertprozentig, vor allem die nur teilweise oder bedingt familienrelevanten Leistungen maximal mit 50 Prozent zu fi­nanzieren, damit man sich auch auf die wirklich familienrelevanten Leistungen konzentrieren kann, wie die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld. Das Kin­derbetreuungsgeld ist ja mit der Wahlfreiheit wahrlich eine Erfolgsgeschichte.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Wie haben sich in der letzten Zeit die beiden Kurzvarianten entwickelt, also 12 plus 2 Monate, und das einkommensabhängige Kin­derbetreuungsgeld, vor allem auch im Hinblick auf die Väterbeteiligung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, Sie haben vollkommen richtig beschrieben, dass sich die beiden Zusatzvarianten, nämlich sowohl die 12 plus 2-Variante, die Pauschalvariante mit den 1 000 €, als auch die einkommensabhängige Variante mit den 2 000 € zunehmender Beliebtheit erfreuen. Das heißt ganz konkret: Bei Kindern, im Jahr 2011 geboren, wähl­ten 14,46 Prozent der Eltern das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und 4,69 Prozent der Eltern wählten die Pauschalvariante 12 plus 2.

Entscheidender Punkt dabei: Die Väterbeteiligung liegt beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bei 26,53 Prozent, bei der Pauschalvariante bei 31,44 Prozent. Sie erinnern sich, das Ziel waren 20 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Bundesminister! Eine der wichtigsten Auf­gaben und Leistungen für unsere Familien durch den FLAF ist das Kinderbetreuungs­geld. 2012 fließen wieder rund 1 060 000 000 € in diesen Posten. Ein großer Teil die­ses Geldes kommt nicht an, weil er im Verwaltungssumpf versickert.

Dieser Verwaltungssumpf, vor allem die Überprüfung der Einhaltung der Zuverdienst­grenze, bedeutet ja einen wahnsinnigen Verwaltungsaufwand. Dieses Geld brauchen aber die Familien.

Jetzt ist meine Frage: Wann werden Sie unsere Forderung aufnehmen und konkret umsetzen, dass man die Zuverdienstgrenze abschafft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, wir haben diese Frage neulich im Familienausschuss intensiv dis­kutiert. Ich glaube, Sie waren nicht dabei. Das ist jetzt kein Vorwurf, damit Sie es nicht falsch verstehen. Daher noch einmal der Hintergrund: Im Endeffekt haben wir relativ geringe Verwaltungskosten in diesem Zusammenhang, nämlich 28 Millionen €.

 


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