Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 42

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Vorschüsse, die wir dafür zahlen. Es gibt aber auch ein paar andere Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang zahlen und die wir eigentlich, was beispielsweise Versi­cherungen und auch Untersuchungskosten im Schulbereich anbelangt, nicht im Fami­lienbereich haben sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haub­ner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Bundesminister, Sie haben richtigerweise eine Studie zum FLAF in Auftrag gegeben. Sie haben auch die Ergebnisse schon um­fassend vorgestellt. Ich glaube, der nächste Schritt ist die Umsetzung dieser Maßnah­men, die in dieser Studie vorgeschlagen werden. Das ist also eine wichtige Aufgabe, die vor Ihnen liegt.

Ich glaube aber auch, dass Sie noch andere Baustellen in Ihrem Ressort haben, und zwar den Bereich des Jugendschutzes, und da vor allem die Harmonisierung des Ju­gendschutzes beziehungsweise auch das bundeseinheitliche Jugendhilfegesetz.

Amtsvorgänger von Ihnen haben immer wieder angekündigt, dass das rasch und in Bälde umgesetzt wird. Daher meine Frage: Wann kommt es zu konkreten Umsetzun­gen bei der Harmonisierung des Jugendschutzes, aber auch bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Jugendhilfegesetzes?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, die Baustelle befindet sich nur mittelbar in meinem Bereich, weil Sie die Kompetenzlage kennen, und die Kompetenzlage misst in dem einen Fall, nämlich was den Jugendschutz anbelangt, ausschließlich den Ländern die Kompetenz zu; im zwei­ten Fall die Grundsatzgesetzgebung dem Bund, die Ausführungsgesetzgebung den Ländern.

Im zweiten Fall haben leider die Länder den Konsultationsmechanismus eingeleitet, das heißt – und leider jetzt durch die Schuldenbremse noch verstärkt –: Konkret wei­gern sich zwei Bundesländer, die Finanzierung dieses Vier-Augen-Prinzips im Kinder- und Jugendhilferecht umzusetzen. Wir sind dran, aber ich hoffe, dass Ihre Befürchtung, es geht jetzt der Advent vorbei und das ist noch nicht geregelt, nicht Wirklichkeit wird.

Beim Jugendschutz wollen wir mit der Jugendvertretung einen – ich traue mich gar nicht zu sagen, den wievielten Anlauf – nehmen, denn da waren wir auch schon fast am Ziel, weil es beinahe genant ist, dass man in Zeiten wie diesen keinen gemeinsa­men Jugendschutz zustande bringt.

Ich muss Ihnen schon sagen, wir haben es im Ausschuss diskutiert: Geben Sie mir die Kompetenz! Ich mache es morgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Minister! Sie wissen, nicht nur das IHS hat sich mit den Familienleistungen beschäftigt, sondern auch der Rechnungshof. Das haben wir gestern im Plenum diskutiert. Wir haben im letzten Familienausschuss darüber gesprochen, was denn jetzt eigentlich die Empfehlungen des Rechnungshofes sind und ich hatte den Eindruck (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Koordination!) – ab­gesehen von der Koordination, für die Sie zuständig sind, wo der Rechnungshof kriti­siert, dass das Ministerium diese nicht wahrnimmt –, dass Sie den Satz nicht kennen, in dem der Rechnungshof vorschlägt, neben der Nachhaltigkeit der Finanzierung des FLAF auch über Alternativen nachzudenken.

Deswegen möchte ich das zitieren und stelle es Ihnen dann auch gerne zur Verfügung. Ich frage vor diesem Hintergrund auch, weil auch immer die Diskussion Umstellung von


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