Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 134

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Daher werden wir diesem Protokoll natürlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


15.12.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzei­chens (Protokoll III), in 50 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, französische, russi­sche und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

15.13.3310. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (82 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 163/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform beziehungs­weise Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld (83 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller. Gewünschte Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.14.25

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld steht wegen der lau­fenden Rückforderungen immer wieder schwer unter öffentlicher Kritik. „Zuschuss“ be­deutet eine Transferleistung und dass für diese Transferleistung grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. Die Regierungsparteien, meine Damen und Herren, sehen das anders.

Laut Arbeiterkammer sollen bereits im September und Oktober rund 4 500 Eltern von Finanzämtern aufgefordert worden sein, bis 31. Oktober 2008 ergänzende Angaben über ihre Einkünfte in den Jahren 2002 und 2003 zu machen. Seit 2002 haben unge­fähr 75 000 Eltern diesen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt.

 


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