Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 205

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zustimmen. Verbesserungen im Land Kärnten können immer gemacht werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hoffe, dass diese politische Kultur bald endet und Menschen wieder zu dem kom­men, was ihnen gesetzlich zusteht, und sich nicht irgendwo anstellen müssen, um einen Hunderter zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf des Abg. Petzner.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, Sie haben zweimal in Richtung BZÖ gesagt „Schwachsinn“ und einmal „Ihre schwachsinnige Haltung“. (Rufe bei der SPÖ: Starrsinn!) Ich nehme an, das war im Übereifer, und bitte Sie, dies das nächste Mal zu unterlassen. – Danke.

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.13.19

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es handelt sich um eine Reparatur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Das ist Frau Staatssekretärin Christine Marek zu ver­danken, die bereits im Dezember 2008 zu einem Runden Tisch geladen hat, weil auf­grund der Rückzahlungsforderungen Härtefälle gedroht haben.

Wir diskutieren heute die Ergebnisse dieser Beratungen. Es kommt zu einer Novellie­rung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreu­ungsgeld.

Eigentlich sind es zwei Schwerpunkte, die ganz maßgeblich zu einer Verbesserung beitragen. Das ist einmal die Änderung bei den Einkommensgrenzen. Die Einkom­mensgrenze, die seit 1. Jänner 2002 gilt, wird jetzt rückwirkend auf das Niveau von 1. Jänner 2008 angehoben. Ebenso wird dieser Zeitraum, der den Finanzämtern zur Verfügung steht, um diese Rückforderungen auszusprechen, von 15 auf 7 Jahre ge­kürzt.

Es sind weiters noch einige technische Veränderungen, die zu mehr Verständnis für die Antragsteller führen werden, enthalten. So wird künftig auch ein deutlicher Hinweis auf den Antragsformularen und auf den Informationsblättern mit gelber Unterlegung formuliert sein. Dadurch wird ersichtlich, dass es sich um einen rückzahlungspflichtigen Kredit handelt, sodass auch ein besseres Verständnis für die Antragsteller erreicht wer­den kann.

Es ist ebenfalls vorgesehen, dass zukünftig der rückzahlungspflichtige Elternteil, der dazu verpflichtet wird, diese Rückzahlungen tätigen zu müssen, auch mittels eines RSb-Briefes von der zuständigen Krankenversicherung verständigt wird, sodass auch diese Ungewissheit zukünftig wegfallen wird.

In diesem Sinne ist eine gute Novellierung auf den Weg gebracht. Es wird damit eine wesentliche soziale Erleichterung für betroffene Personen erreicht werden. In diesem Fall kann man wirklich sagen: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Das hat die Frau Staats­sekretärin gemacht, indem sie diese sozialen Ungerechtigkeiten rechtzeitig beseitigt hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Mittlerweile haben wir verifiziert, dass vom Herrn Ab­geordneten Lipitsch nicht „Schwachsinn“ gesagt wurde, sondern Starrsinn. Ich ent­schuldige mich daher beim Herrn Kollegen Lipitsch für meinen Fehler.

 


Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Aubauer. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 2 Minuten. – Bitte.

 


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