Das Abkommen wurde auf der Grundlage der Kontakte zwischen den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern der Vertragsstaaten sowie von Beratungen österreichischer und vietnamesischer ExpertInnen formuliert. Die Vertretungsorgane der Universitäten und des Fachhochschulsektors wurden über jeden Schritt informiert und haben der Vorgangsweise zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es, die Gleichwertigkeit im Hochschulbereich, das heißt die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, Prüfungen und akademischen Graden, in bestimmten Aspekten festzulegen. Es soll die Hochschulen von der Bewertung der akademischen Teilleistung im Einzelfall entlasten, ohne allerdings automatisch volle Studien anzuerkennen oder Entscheidungen hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten zu berühren.
Das Abkommen lässt den einzelnen österreichischen Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit, die Frage der Qualität der betreffenden vietnamesischen Ausbildung als Kriterium in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Dadurch ist dem Erfordernis nach Qualitätssicherung der Hochschulstudien ausreichend Rechnung getragen. Ich bitte Sie, darüber abstimmen zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.42
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen, da keine weitere Wortmeldung vorliegt, gemäß § 65 der Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Gegenstand ist die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich in 51 der Beilagen.
Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (84 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
23.42
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Einführung der Briefwahl in der Europawahlordnung. Wir Freiheitliche haben bereits bei der Einführung der Briefwahl an sich uns dagegen ausgesprochen, und ich begründe das auch ganz bewusst. Denn es hat sich herausgestellt, dass wir hier nicht allein stehen, sondern dass führende Verfassungsrechtler in Österreich ganz unsere Meinung vertreten, und zwar hundertprozentig, so etwa Heinz Mayer oder auch Karl Weber von der Universität Innsbruck, die genau unsere Argumente verwenden.
Dazu gehört, dass hier einerseits das allgemeine Wahlrecht nicht gewährleistet ist. Denn wir wissen von der letzten Nationalratswahl, dass einige Briefwahlkarten nicht angekommen sind. Es gibt darüber natürlich keine genaue Statistik, aber nachdem bereits zig Beschwerden bei uns eingelangt sind, gehe ich davon aus, dass es zumindest Hunderte gewesen sein müssen. All jene Personen sind damit jedenfalls von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen, daher ist das allgemeine Wahlrecht hier nicht gewährleistet.
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