Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 157

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stützung dafür, dass die Bestimmungen im ORF-Gesetz, dass die Landeshauptleute konsultiert werden müssen, bevor der ORF-Landesdirektor bestellt wird, dass diese anachronistische, völlig unpassende Bestimmung aus dem ORF-Gesetz ersatzlos gestrichen wird.

Drittens: Um persönliche Interessenkonflikte zu verhindern, wollen wir, dass ausge­schlossen wird, dass Stiftungsräte direkt in das Unternehmen wechseln können. Es gibt jetzt Unvereinbarkeitsbestimmungen für politische Mandatare, vier Jahre kein Wechsel von politischen Parteien in den ORF. Diese Unvereinbarkeitsbestimmungen sind korrekt und richtig. Wir finden, dass das auch für den Stiftungsrat gelten sollte. Personen, die ein Stiftungsratsmandat haben, sollten über einen Zeitraum von vier Jahren keine Wechselmöglichkeit in den ORF haben, und es sollte auch das Verbot von Geschäftsbeziehungen hineingeschrieben werden, weil es nicht nur eine Frage des direkten Wechsels ist, sondern auch eine Frage ist, ob andere Geschäfte im Hintergrund ablaufen, die eine objektive Amtswaltung verhindern.

In diesem Sinne: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein! Es ist höchst an der Zeit! (Beifall bei den Grünen.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.23.07

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Minister, Staatssekretäre! Verehrte Mitglieder des Hohen Hauses, Abgeordnete! Ich möchte zu der grundsätzlichen Frage Stellung nehmen, wie nach Vorschlag der Grünen eine Struktur geschaffen werden könnte, die parteipolitische Einflussnahme, wie Sie es versucht haben auszuführen, auch in Ihrem Antrag, hintanhält oder gar verhindert.

Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine unbestritten wichtige und unver­zichtbare Funktion in unserem Land hat. Auch Ideen in Richtung Privatisierung, wonach es besser wäre, abzuverkaufen, gehören nicht zu jenen Diskussionen, die ich als zielführend erachte. Im Gegenteil: Ich glaube, dass uns dieses Bekenntnis zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Unabhängigkeit in diesem Haus einen sollte.

Wir wissen, dass dort, wo es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, und ich möchte Ihnen dann auch die Beispiele anderer europäischer Länder bringen, aus meiner Sicht nirgendwo ein Modell existiert, das die repräsentative Demokratie so hintanhält, dass irgendjemand anderer anstelle der repräsentativen Demokratie ohne parteipolitische Zusammensetzung oder Einfluss eine Bestellung vornimmt. Das heißt, sich zur repräsentativen Demokratie zu bekennen, nicht zu all dem, was ihre Vertreter dann jeden Tag tun, das ist durchaus natürlich unter Kritik zu stellen dort, wo Kritik ange­bracht ist, aber vom Prinzip sich nicht loszulösen bei der Bestellung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung durch die repräsentative Demokratie auf die eine oder andere Weise, das halte ich für keine wirklich ernst gemeinte Möglichkeit.

Man kann bei einer Bestellung oder bei einem Bestellungsvorgang etwas mehr oder weniger vorantreiben. Man kann die Vielfalt stärken. Man kann die Kontrolle stärken. Man kann vor allem die handelnden Personen kontrollieren, kritisieren, in Frage stellen. Man kann also auch, und auch das ist legitim, über ein neues Rundfunkgesetz, ein besseres Rundfunkgesetz nachdenken und diskutieren. Aber dass bei einem Öffent­lich-Rechtlichen Parteien am Schluss gar nichts mehr zu reden haben, das gibt es in


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