Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

vorzulegen, welche die Umwandlung der bestehenden Sonderschulen in Kompetenz­zentren für inklusiven Unterricht zum Inhalt hat und für alle SchülerInnen mit sonderpä­dagogischem Förderbedarf den inklusiven Unterricht verwirklicht.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Alev Korun, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Abschaffung der Sonderschulen

eingebracht im Zuge der Debatte über Top 4) Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtge­setz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1628 d.B.)

Begründung

2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinde­rungen ratifiziert. Damit ist Österreich völkerrechtlich zur Umsetzung der Konvention verpflichtet.

In Artikel 24 (Bildung) der UN-Konvention heißt es in Absatz 1:

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancen­gleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten eine integratives Bil­dungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.

Im Rahmen der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Menschen mit Behinderungen hat das BMUKK einen breit angelegten Diskussions- und Aushand­lungsprozess zur Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention für die Rechte von Men­schen mit Behinderung initiiert. Zentral geht es dabei um die Frage, mit welchen struk­turellen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen die österreichische Schul- und Bildungslandschaft nachhaltig weniger aussondernd, also insgesamt inklusiver ge­staltet werden kann.

Inklusiver Unterricht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mitten­drin sind im Schulgeschehen, nicht nur dabei. Dazu müssen die Rahmenbedingungen an den Schulen entsprechend angepasst werden. Im Gegensatz zum Integrativen Un­terricht bedeutet Inklusiver Unterricht die Gleichberechtigung und Chancengerechtig­keit für Schüler/innen mit Behinderungen.

Die Sonderschullehrpläne sind unflexibel und müssen abgeschafft und durch indivi­duelle Lehrpläne ersetzt werden. Ziel muss es sein, die Schüler/innen an ihr Leistungs­maximum heranzuführen, ihre Begabungen zu fördern und ihre Schwächen auszuglei­chen. Keinesfalls dürfen Unterrichtsinhalte pauschal gekürzt werden, wie dies derzeit der Fall ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite