Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 110

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Als sehr positiven Aspekt sehe ich das Vermeiden von teilweise – sehr oft – sinnlosen Klassenwiederholungen. Schülerinnen und Schüler müssen ja trotzdem ihre negativen Bewertungen bis zur Matura positiv abgeschlossen haben, sonst werden sie zur Matu­ra nicht zugelassen.

Wenn man internationale Studien betrachtet, so kann man auch erkennen, dass das Sitzenbleiben für einen großen Teil unserer Schülerinnen und Schüler von Nachteil ist. Klassenwiederholungen bedeuten nicht nur für den Staat mehr Geldaufwand, sondern vor allem auch für unsere Familien.

Abschließend gratuliere ich allen, die an der Erarbeitung dieses neuen Systems betei­ligt waren, und bedanke mich dafür, dass es gelungen ist, dieses neue Modell zu reali­sieren. Ich bin überzeugt, dass jene wenigen, die diesem Modell noch kritisch gegen­überstehen, in der Praxis sehen werden, dass dies ein wichtiger und richtiger Schritt für unsere Jugendlichen und für unser Schulsystem ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Franz zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.39.15

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Die neue Oberstufe wurde in 40 unterschiedlichen Schul­versuchen sehr erfolgreich erprobt. Deshalb war es an der Zeit, ein Modell für alle Schulen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die nun ab der 10. Schulstu­fe gelten.

Dieses Modell bringt viele Vorteile: Es bringt die Individualisierung des Unterrichts. Wir haben mehr Qualität im Unterricht. Es gibt eine geringere Drop-out-Quote. Es gibt eine bessere Vorbereitung auf die Uni durch mehr Eigenverantwortung. Es gibt die Begab­tenförderung, das Überspringen eines Schuljahres beispielsweise. Es gibt die Förde­rung von lernschwachen Schülern durch spezielle Förderungen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die individuellen Lernfortschritte und die Leistungs­fähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler werden stärker berücksichtigt. Es gibt den Begleitlehrer als Vertrauensperson für die speziellen Fördermaßnahmen. Durch die Einteilung in Kompetenzmodule wird die Selbständigkeit entsprechend gefördert. Damit ist auch die Eigenverantwortung der Schüler gegeben, die eine bessere Vorbe­reitung für die spätere Ausbildung ist.

Sitzenbleiben wird verhindert, jedoch ohne weniger Leistung zu verlangen, denn es gibt auch die Begabtenförderung. Es können auch Module übersprungen werden, eben auch durch spezielle Begleitmaßnahmen. Dies führt zu einer neuen Lehr- und Lernkul­tur. Wir haben heute schon im Beitrag zum Bildungsvolksbegehren viel gehört. Das sind alles Forderungen, die auch dort gefordert sind.

Organisatorisch ist die Umsetzung an den einzelnen Schulstandorten sicher noch eine große Herausforderung. Vom pädagogischen Standpunkt ist diese modulare Oberstufe aber ein innovatives Modell, und ich freue mich, dass wir das heute beschließen. (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

14.41

14.41.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1617 der Beilagen.

 


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