Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 195

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braucht auch einmal Urlaub und etwas Freiraum, um den Kopf wieder klarzubekom­men. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Do­linschek zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Das eine ist, dass die Pflege von Angehörigen, vor allem, wenn sie sehr, sehr lange dauert, eine enorme physische und psychische Belastung für die Pflegenden bedeutet, sodass es notwendig ist, für eine gewisse Auszeit für den Pflegenden zu sorgen, egal, ob er selbst erkrankt ist oder ob er Urlaub braucht, um sich von den Strapazen zu erholen.

Das andere ist – das wurde heute schon angesprochen –, dass die Pflege durch Ange­hörige noch immer billiger ist, als wenn sie von öffentlicher Hand getätigt wird. Das ist nun einmal so.

In Zukunft wird die Zahl der Leute, die zu pflegen sind, wie auch die Zahl höchst be­tagter Menschen zunehmen. Wenn zurzeit die Zuwendungen aus dem Unterstützungs­fonds für Menschen mit Behinderungen gezahlt werden, wenn die entsprechenden Mit­tel da sind, ist das eben das eine. Wenn jetzt in diesem Antrag ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen für Pflegende zur Finanzierung einer Ersatzpflege verlangt wird, kommt es noch immer billiger als die Heimpflege.

Nur sollte man mit dem Begriff „Rechtsanspruch“ sorgsam umgehen, um nicht die Be­gehrlichkeit zu erhöhen, in sämtlichen Bereichen einen Rechtsanspruch zu fordern. Da gibt es viele Dinge. Wichtig ist nur, dass wir von der Politik hergehen und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, nämlich für die Pflege zu Hause durch Angehörige. Das ist meiner Meinung nach das Wichtigste.

Wir haben jahrelang die Valorisierung des Pflegegeldes verlangt. Auch das ist bis jetzt nicht passiert. Natürlich ist das in einer angespannten Finanzlage wie jetzt ein Pro­blem; aber wir dürfen auf jeden Fall jene Leute nicht vergessen, die es im Leben nicht so leicht haben, und auch jene, die sich zur Verfügung stellen, um ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. (Beifall beim BZÖ.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1702/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

19.54.3517. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Ju­ni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (1705/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Lausch, zu Wort. – Bitte.

 


19.54.58

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu meinem An­trag beziehungsweise zur Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, ganz kurz:


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