Das ist nur ein Einwand, man kann über alles diskutieren, die Richtung ist grundsätzlich positiv zu sehen. (Beifall bei den Grünen.)
20.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.02
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist das ein Thema, das im Einzelfall oft wirklich nicht mehr nachvollziehbar ist. Ich darf einmal vorausschicken das mit den Deliktsformen. In § 44 (1c) BDG steht:
Im gesamten Verhalten ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Das ist in aller Regel der Vorwurf bei Disziplinarverhandlungen.
Glauben Sie mir, ich kann das aus der Praxis sagen, ich war schon Mitglied von Disziplinarkommissionen, ich habe sehr häufig Kollegen vertreten bei Disziplinarkommissionen, und das Ganze ist auf drei Ebenen möglich: die Disziplinarkommission, gewissermaßen das Gremium, das entscheidet, mit einer zusätzlichen Instanz. Es kann aber auch das Einzelorgan entscheiden bei bestimmten Fällen. Und es kann der Dienstvorgesetzte mit schriftlicher Ermahnung vorgehen. Diese schriftliche Ermahnung ist Gift, weil die auch gezielt gebraucht werden kann.
Wenn der Kollege Singer davon spricht, dass die
Personalvertretung da eingebun-
den ist: nein, mitnichten! Es gibt da keine Zuständigkeit. Und ich kann
Ihnen ein Bei-
spiel sagen, wie das auch gezielt, mitunter parteipolitisch, eingesetzt wird. (Beifall
des
Abg. Mayerhofer.)
Ich habe einmal einen Kollegen vertreten, der war bei der Observationseinheit zur Einschulung. Da gab es einen wichtigen Posten, eigentlich hat alles für ihn gesprochen – und dann hat der Dienstvorgesetzte eine schriftliche Ermahnung erlassen. Und genau diese schriftliche Ermahnung hat dann verursacht, dass er diesen Job nicht bekommen hat. Ich sage, das wurde damals gezielt eingesetzt.
Wir haben sogar probiert, mit Selbstanzeige bei der Disziplinarkommission vorzugehen, um seine Unschuld zu beweisen, vor einer Kommission. (Abg. Pendl: Nutzt ja nichts!) – Nicht gegangen, genau! Der Kollege Pendl weiß das, und darum wird er auch wissen, wie man dieses Instrument gezielt einsetzen kann, auch parteipolitisch. (Abg. Pendl: Ich habe ja gesagt, reden wir darüber! Mehr kann man nicht machen!) Darum ist es gescheit und klug, wenn man diesen Missstand beseitigt. Das sind nicht viele Fälle, und ich möchte auch nicht generell diesen Vorwurf erheben, aber es gibt parteipolitisch motivierte Vorgänge im öffentlichen Dienst. Je höher die Funktionen sind, desto eher ist das anzutreffen.
Wenn man das neu gesetzlich regelt, werdet ihr auf jeden Fall unsere Zustimmung haben, denn dann beseitigen wir einen wirklichen Missstand, der zutiefst abzulehnen ist. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)
20.05
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 1705/A dem Verfassungsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrensgesetz geändert werden (1719/A)
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