Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 266

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Oswald Klikovits, Karl Öllinger und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1663 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1633 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Z 7 wird im § 11c Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Der Vorsitzende kann Vertreter der genannten Organisation aus jeweils jenen Bun­desländern zur Beratung beiziehen, die nicht durch Mitglieder oder Stellvertreter reprä­sentiert werden, wenn Verfahren aus diesen Bundesländern zu behandeln sind.“

Begründung:

Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass bei Verfahren, in denen an der Sitzung der Rentenkommission auf Grund ihrer Zusammensetzung eine Teilnahme eines Mitgliedes oder Stellvertreters eines Opferverbandes aus dem jeweiligen Bundesland des Opfers oder Hinterbliebenen nicht möglich ist, vom Vorsitzenden Vertreter von Opferverbänden aus diesem Bundesland beigezogen werden können. Diese haben im Verfahren beratende Stimme.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Abgeordneter Spindel­ber­ger. – Bitte.

 


22.26.37

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wie wir schon gehört haben, ist es höchst an der Zeit gewesen, dass dieses Gesetz von der Lan­des­kompetenz auf die Bundeskompetenz übertragen wird. Ich habe es nur ein bisschen eigenartig empfunden, wenn sämtliche Vorredner jetzt auch darauf hinge­wiesen haben, dass dieser Schritt, der ja längst notwendig war, darauf zurückzuführen ist, dass die Landeshauptleutekonferenz einen einstimmigen Beschluss in diese Richtung gefasst hat.

Warum ich das sage, liegt auch auf der Hand, denn ich würde mir wünschen, dass von dieser Landeshauptleutekonferenz, bei der es sich lediglich um ein informelles Treffen handelt und die ja in der Bundesverfassung nirgendwo verankert ist, solche positiven Beschlüsse auch in anderen Bereichen gefasst würden. Denn tagtäglich, wenn ich unterwegs bin, höre ich von den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder Unverständnis darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, zum Beispiel ein einheitliches Jugendgesetz zu verabschieden oder österreichweit einheitliche Bauordnungen in einem Bundesgesetz zu verankern. Da würde ich mir wünschen, dass genau dieser Personenkreis nicht nur immer davon spricht, dass im Bund Stillstand herrscht, während er selbst, wenn es um die eigenen Interessen und den eigenen Machterhalt geht, nicht bereit ist, die eine oder andere Blockade aufzugeben.

Aber nun wieder zurück zum Opferfürsorgegesetz. Wir haben ja schon gehört, dass in Österreich 3 000 Personen, von denen zirka 1 900 eine monatliche Rente nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehen, Menschen sind, die nachweisen mussten, dass


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