Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 250

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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 1681 der Beilagen – das ist Tagesordnungs­punkt 3 – liegt schließlich ein weiterer Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlas­sen wird – in 1681 der Beilagen – nochmals an den Budgetausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, gelangen wir nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend 1. Stabilitätsgesetz 2012 in 1707 der Beilagen.

Weiters liegen folgende Abänderungsanträge vor:

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kolle­gen und

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen.

Abgeordneter Strache hat getrennte Abstimmung über Art. 2 Z 20 des Gesetzentwur­fes verlangt.

Ferner liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungs­weise dem Verlangen auf getrennte sowie namentliche Abstimmung betroffenen Tei­le – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1707 der Beilagen.

Die Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 sowie Art. 2, §§ 4, 30 und 30a des Ge­setzentwurfes bezieht.

Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 20 § 108 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

 


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