Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 110

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kann man nicht trennen, die Behinderung und den Gesundheitszustand. Es wird immer eine Streitfrage sein, wenn die Versicherung zu zahlen hat.

Im Justizministerium wird nach einer Lösung gesucht, wo darauf Rücksicht genommen wird, dass die Versicherungsunternehmen Vertragsfreiheit besitzen, aber auch darauf, dass behinderte Menschen nicht länger diskriminiert werden dürfen. Ich fordere hiermit auch die Versicherungen auf, selbst aktiv zu werden und selbst Lösungen vorzuschla­gen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1632 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

14.14.206. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1645 d.B.): Überein­kommen über Computerkriminalität (1697 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass in wenigen Minuten neuerlich eine Abstimmung folgen wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.14.48

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Diskussion steht heute die Genehmigung eines Abkommens, das Österreich bereits am 23. November 2001, also vor zehn Jahren und ein paar Monaten, ratifiziert hat. Ich weiß nicht genau, warum wir das jetzt zur Genehmigung vorgelegt bekommen, aber es ergibt sich jedenfalls ganz gut, denn in Kürze, am 1. April, tritt ja die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes und damit die Vor­rats­datenregelung, die sechsmonatige Erfassung aller über das Internet abgewickelten Gespräche und sonstigen Telekommunikationsmitteilungen in Kraft.

Kollegin Hakl, die mir, wie ich auf der Rednerliste gesehen habe, folgt, wird sicher sagen: Ja, das können wir ruhig unterschreiben, wir haben das alles in Österreich ohnehin umgesetzt, und außerdem geht es ja darum, die Internetkriminalität zu bekämpfen, und darum, Kinderpornographie und alles andere Böse aus dem Internet rauszubekommen! – Das sind auch gute und wichtige Ziele, denn Internetkriminalität


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