Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und werde es dann in Vorarlberg entsprechend publizieren. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermei­dung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der Dauer von LKW-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen

eingebracht in der 153. Sitzung des Nationalrates am 19. April 2012 im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses (1744 d.B.) über die Regierungs­vorlage (1727 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden

In Österreich kommt es durch das ständig wachsende Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Schnellstraßen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Durch die länger dauernden LKW-Überholvorgänge bilden sich oft kilometerlange Warteschlan­gen. Vor allem auf der A 14 Rheintalautobahn und der A 8 Innkreis Autobahn sorgen die überholenden Lastkraftfahrzeuge für Ärger und Staus.

In den letzten Jahren gab Verkehrsministerin Bures bekannt, dass die Überholverbote für LKW auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgeweitet werden. Aber nur in wenigen Bundesländern wurden zusätzliche Überholverbote umgesetzt. Eine wirkungsvolle Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit ist jedoch nicht erkennbar.

Die unverhältnismäßig hohe Unfallbeteiligung sowie die Schwere der Unfallfolgen erfordern aber entsprechende Maßnahmen im Straßenverkehr. Daher soll in Anleh­nung an Deutschland ein LKW-Überholvorgang auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen höchstens 50 Sekunden bzw. einen Kilometer lang dauern. Damit kann die Unfallgefahr minimiert und das Fortkommen im hoch­ran­gigen Straßennetz gefördert werden. Eine Verwaltungsstrafe soll aber nur dann verhängt werden, wenn das sog. Elefantenrennen tatsächlich eine konkrete (und nicht nur kurzfristige Behinderung) des nachfolgenden Verkehrs vorliegt. Damit dieses Ver­bot auch eingehalten wird soll auch eine strenge Überwachung stattfinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sinne der Zielsetzungen des Unfalluntersuchungs­gesetzes eine zeitliche Begrenzung der Dauer von LKW-Überholvorgängen auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgibt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite