Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 201

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Sacher, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Widmann Rainer, Windholz, Wöginger, Wurm.

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu einer weiteren Abstimmung. Ich bitte Sie, die Sitzplätze einzunehmen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.55.0411. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Lebensmittelsicherheits­be­richt 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252/1760 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


18.55.12

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch jene seien begrüßt, die zu Hause krank im Bett liegen und der Debatte folgen!

Herr Bundesminister, ich möchte zunächst einmal anerkennende Worte für den vorliegenden Bericht finden. Die Kontrolltätigkeit zum Schutz der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren, glaube ich, sehr positiv auch durch den Einsatz zahlreicher Mitarbeiter auf Bundes- und auf Landesebene entwickelt.

Der Bericht, der jetzt dem Hohen Haus vorliegt, der Lebensmittelsicherheitsbericht, ist daher zunächst einmal mit einem Dank zu verbinden, einem Dank an jene Menschen und Mitarbeiter, die sich tagein und tagaus für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Sicherheit von Lebensmitteln, von Spielzeug und Kosmetikprodukten verantwortlich zeigen.

Es ist sicherlich eine vertrauensbildende Maßnahme, die vonseiten des Ministeriums gesetzt wurde, das in dieser Form zu dokumentieren, weil wir damit auch, wie ich meine, erstmals eine kompakte Darstellung der erhobenen Daten geliefert bekommen, die insbesondere aufgrund der Lebensmittelsicherheit und aufgrund des Verbraucher­schutzgesetzes notwendig ist.

Vielleicht ein paar Zahlen, die nicht unerwähnt bleiben sollten: Im Jahr 2010, also im Berichtszeitraum, wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 34 529 Be­triebs­kontrollen durchgeführt und über 31 000 Proben von der AGES und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten analysiert.

Die Landesveterinärbehörden haben über 23 000 Kontrollen in fleisch- und in milcherzeugenden Betrieben durchgeführt. 78 Prozent – und das ist erfreulich – gaben keinen Grund zur Beanstandung. Bei 4,5 Prozent wurde allerdings festgestellt, dass das Fleisch für den menschlichen Verzehr ungeeignet gewesen ist. Bei 22 Prozent –


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