Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 249

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Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Bundes-Umwelthaftungsgesetz in 96 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf die §§ 4 und 9 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Be­jahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sukzessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 97 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.17.2818. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Basler Über­einkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährli­cher Abfälle und ihre Entsorgung; Entscheidungen der Vertragsparteien VI/35 und VII/19 über die Änderung oder Anpassung der Abfalllisten, die in den Anhän­gen VIII und IX enthalten sind (98 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum Punkt 18 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.18.21

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Basler Übereinkommen wurde geschlossen, um grenzüberschreitende Transporte und die Verbringung von gefährlichen Abfällen zu minimieren. Um umwelt­gerechtes Abfallmanagement gewährleisten zu können, ist es notwendig, grenzüber­schreitende Transporte zu kontrollieren. Diese grenzüberschreitenden Transporte müs­sen auch notifiziert werden, und nach der Aarhus-Konvention muss die Bevölkerung auch über Müllimporte und Müllexporte informiert werden.

An dieser Stelle muss ich wieder auf eine Anfrage meiner Kollegen Lichtenecker auf­merksam machen, in der wir nach Müllimporten und ‑exporten genau gefragt haben,


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