Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.
21.48
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieses sogenannte Gewaltschutzpaket ist überwiegend Konsensmaterie, obzwar wir im Ausschuss nicht zugestimmt haben. Aus bestimmten Gründen, die ich noch erläutern werde, stimmen wir natürlich heute zu, weil es auch gelungen ist, die sogenannte Handschrift der Freiheitlichen Partei bei den Bestimmungen im Tilgungsgesetz, § 99 StGB, unterzubringen.
Hingegen haben wir eine kritische Haltung zu § 128 StPO, und ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Fichtenbauer und weiterer Kollegen ein:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 271/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweites Gewaltschutzgesetz, in der Fassung des Ausschussberichts (106 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel VI (Änderung der Strafprozessordnung) entfällt die Ziffer 9a.
*****
Zu dem Antrag 88/A, zu dem ich nun sprechen möchte, betreffend chemische Kastration für Sexualstraftäter hatten wir im Ausschuss eine relativ heftige Diskussion, wobei sich besonders die ÖVP als Ablehnungspartei hervorgetan hat.
Ich will nicht unterstellen, dass die ÖVP sich zur Schutzmacht von perversen Tätern und Sexualstraftätern machen möchte. Ich sage nur, es scheint mir damals nicht durchdacht worden zu sein. Ich führe noch einmal objektiv die Fakten an:
Österreich wäre in diesem Punkt nicht allein. Es handelte sich um keine Dauermaßnahme, die nicht zurückgenommen werden könnte. Mit der chemischen Kastration ist im Wesentlichen die Verabreichung eines Antiandrogens gemeint. Ein gängiges Fertigarzneimittel wäre das Medikament Androcur, das bei Prostatatumoren eingesetzt wird, aber auch in Form der Pille für Frauen.
Polen, Großbritannien, Frankreich und Spanien arbeiten ebenso an einer solchen Maßnahme, sodass es nicht verständlich ist, das mit den im Ausschuss verwendeten Ausdrücken „unmenschliche Strafe“ oder gar „Folter“ zu verbinden.
Wir werden in diesem Sinne einen neuen Initiativantrag fassen und hoffen dann, dass die Sache einen besseren Zugang findet. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
21.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Fichtenbauer wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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