Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 328

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Dritte Lesung:

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 107 der Beilagen.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. (Ironische Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ,
da die Abgeordneten der SPÖ sich nur zögernd von den Sitzen erheben. – Abg. Stra­che: Abgelehnt! – Abg. Mag. Stadler: Eindeutig abgelehnt!)
 – Herr Kollege Strache, ich habe noch keine Feststellung getroffen, wenn Sie das bemerkt haben. – Ich stelle fest, dass diese Abstimmung mit Mehrheit ausgeht. Ist daher angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch um Zustimmung in dritter Lesung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 108 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 109 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit beschlossen.

23.28.4125. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesge­setz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessord­nung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, das Gerichtsor­ganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Mietrechtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009) (114 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


23.28.59

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frauen Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Zivil­verfahrens-Novelle 2009 dient unter anderem dazu, zwei EU-Verordnungen Rechnung zu tragen. Dabei geht es um die Einführung eines europäischen Mahnverfahrens und eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

Mit dem europäischen Mahnverfahren werden vor allem drei Zielsetzungen verfolgt:

erstens eine Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen zivil- oder handelsrechtlichen Geldforderungen,

zweitens eine Verringerung der Verfahrenskosten und

drittens die Ermöglichung eines freien Verkehrs europäischer Zahlungsbefehle in den Mitgliedstaaten durch Festlegung von Mindestvorschriften, bei deren Einhaltung die


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