Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und Mag. Kogler; Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte betreffend die Regierungsvorlage Parteiengesetz (1782 d.B.): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) in der Fassung des Ausschussberichtes (1844 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener territorialen Gliederungen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichts Berücksichtigung finden.“
2. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Dies gilt nicht für Spenden an Organisationen gem. Abs. 2 Z 1 und 2 auf Gemeindeebene sowie an Abgeordnete und Wahlwerber gem. Abs. 2 Z 3.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was hat man heute alles gehört: von Quantensprung bis Meilenstein über großer Wurf, und dazwischen sehr massive gegenseitige „Bekübelungen“. Es war meines Erachtens wirklich weitgehend sehr schwach, und es bringt auch nichts, weil sich dann keiner mehr auskennt, worum es wirklich geht.
Man sollte im Sinne dessen, was gerade abläuft, den Ball flach halten, würde ich meinen, denn das, was wir heute hier beschließen, sind zum Großteil sinnvolle Änderungen. Darüber kann man durchaus reden, und da gibt es eben unterschiedliche Meinungen, ob man das jetzt mehr gut oder mehr schlecht empfindet. Und ich glaube, so sind auch die Verhandlungen davor abgelaufen. Diese haben zum Teil lange gedauert, aber sich das hier gegenseitig vorzuwerfen ist relativ schwach.
Worum geht es? Und: Wie ist die Position der FPÖ? Noch einmal kurz zusammengefasst:
Korruptionsstrafrecht, eine Erweiterung und eine Klarstellung – da ist die FPÖ dabei, wir stimmen zu. Irgendwelche Vorwürfe – Kollege Steinhauser hat uns da irgendetwas vorgeworfen – sind sinnlos, weil unser Abstimmungsverhalten klar ist.
Lobbying-Gesetz: Auch da sind wir der Meinung, dass es eine Verbesserung ist gegenüber dem derzeitigen Zustand. Es werden Dinge klargestellt, es wird ein Register erstellt, das dann auch in der Öffentlichkeit einsehbar ist. Das ist alles nicht perfekt, keine Frage, und man wird in Wahrheit das, was Ausgangspunkt für die Diskussion war, auch damit nicht verhindern, denn all jene, die wirklich kriminell handeln, also mit
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