Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 39

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

von Studien, die auf diesem Weg nicht so weiterkommen, wie wir uns das vorstellen würden.

Ich begrüße die Initiative von Wissenschaftsminister Hahn sehr. Diese wurde schon im Vorjahr vorbesprochen und beschlussfähig gemacht, wurde dann aber nicht mehr umgesetzt. Die 40-Prozent-Quote ist nicht nur im Bundesgleichbehandlungsgesetz für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst verankert, sondern sie ist auch in allen Gremien der Universitäten verpflichtend einzuführen – es ist dann darüber nach­zudenken und zu berichten, warum man dieses Ziel nicht erreicht hat.

Zur Frage betreffend Sektionschefinnen: Ich glaube, es wird noch eine Frage kommen, bei welcher ich dann dazu Stellung nehmen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, dass die Einkom­mensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr zeitgemäß sind, diesbezüglich sind wir wohl einer Meinung. Die Zahlen aus den aktuellen Kollektiv­verträgen zeigen uns, dass in traditionellen Frauenberufen schlechter entlohnt wird als in traditionellen Männerberufen. Auch bei den Lehrverträgen ist das schon so.

Die Löhne werden in Österreich über Kollektivverträge geregelt. Die Sozialpartner verhandeln das aus und legen das fest. Es gibt aber Branchen, wo es qualifizierte Arbeit zu Dumpinglöhnen gibt und wo keine Kollektivverträge vorhanden sind. Das ist im Speziellen bei Rechtsanwälten, bei Notaren und in Arztpraxen der Fall. In diesen Berufsbereichen gibt es in vielen Bundesländern keinen Kollektivvertrag.

Meine Frage daher: Sind Sie dafür, dass es auch für diese Bereiche einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dass es eine gesetzliche Regelung für alle Dienstnehmer in Österreich gibt, und zwar mit einer jährlichen Indexanpassung, dass diese Regelung hier in diesem Haus gemacht wird und nicht über die Kollektivvertragspartner, wenn diese zu schwach sind, so etwas durchzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wissen Sie, ob mit Kollektivvertrag oder ohne, ich glaube, dass es wichtig ist, darauf zu schauen, dass niemand mehr unter 1 000 € Mindestlohn in diesem Land zu liegen kommt. Wie mir versichert wurde und wie wir auch in Gesprächen beziehungsweise im Dialog mit den Branchen, die Sie soeben angesprochen haben, erfahren haben, ist es so, dass wir bis Juni auch in jenen Bereichen, wo es keine Kollektivverträge gibt, erreicht haben werden, dass niemand unter 1 000 € Mindestlohn zu liegen kommt. Ich glaube, das ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere können natürlich folgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 11/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Pendl. – Bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die weltweite Wirtschaftskrise hat eine riesige Anstrengung notwendig gemacht. Ich gratu­liere in diesem Zusammenhang der Bundesregierung für die Konjunkturpakete. Gestern haben wir hier im Hohen Haus auch die Steuerreform beschlossen. Die Frage der Arbeitslosigkeit ist eine zentrale, vor allem, was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft.

Daher meine Frage:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite