Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 174

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26. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1675/A(E) der Abge­ordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Projekt „Einstieg ins Berufsleben“ (2040 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


17.40.01

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte als Erstes auf den Antrag von meiner Kollegin Alev Korun und von mir zu den anonymisierten Bewerbungsverfahren im Bundesdienst eingehen und dazu sagen, dass ich schon einigermaßen irritiert bis enttäuscht bin, dass gerade die SPÖ – bei anderen Fraktionen bin ich weniger irritiert beziehungsweise weniger verwundert – den Antrag nicht unterstützt hat.

Worum geht es? – Wir wissen, dass es, obwohl Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und anderer Merkmale verboten ist, immer wieder zu Diskriminierung in diesen Bereichen kommt.

Unser Antrag zielt darauf ab, zu versuchen, künftig – und es gibt Länder, die das gut vorleben, nicht nur englischsprachige, sondern auch Belgien, wo es einen sehr erfolg­reichen Versuch gegeben hat, oder zuletzt auch Deutschland – mit dem Ministerium für Gleichbehandlung ein Pilotprojekt zu starten, bei dem im ersten Schritt bei Bewerbungen das Alter, das Geschlecht, der Geburtsort, der Familienstand und das Aussehen anonymisiert werden. Das heißt, es ist kein Foto dabei, diese persönlichen Angaben fehlen, und dadurch ist gewährleistet, dass es zu mehr Transparenz, zu mehr Fairness bei Bewerbungen kommt. Das ist mittlerweile nachgewiesen.

Sie haben uns im Ausschuss erklärt, dass das im Bundesdienst keinen Sinn macht. Das ist erstaunlich, da Sie selbst in der Privatwirtschaft gemeinsam mit zwei Unter­nehmen ein Projekt durchgeführt haben, das wir sehr begrüßt haben. Ich bin auf den Erfolg und das Ergebnis dieses Projekts gespannt. Warum Sie das aber als Frauen- und Beamtenministerin im Bundesdienst selbst nicht unterstützen, ist für mich nicht nachvollziehbar, und ich verstehe auch nicht, warum Sie sagen, dass es keinen Sinn macht.

Es macht sehr wohl Sinn, und ich kann Ihnen dazu ein Beispiel nennen – bezie­hungsweise gibt es im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, den Sie sehr gut kennen, mehrere Beispiele dazu –, nämlich das einer Schulärztin, die einen Job nicht bekommen hat, obwohl sie dafür außerordentlich qualifiziert war. Sie hat sich bewor­ben und ist dann draufgekommen, dass ein Kollege von ihr diesen Job als Schularzt bekommen hat, obwohl die Ausschreibungskriterien nicht den Kriterien entsprochen haben, die dann in der Begründung dafür hervorgehoben wurden, warum es zu seiner Benennung gekommen ist und nicht zu ihrer. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die Gleichbehandlungskommission hat das festgestellt, und in diesem Fall war es so, dass offensichtlich Kriterien, die dann herangezogen wurden, nicht in der Aus­schreibung enthalten waren. Das heißt, hätte man eine anonymisierte Bewerbung


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