Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 220

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haben Sie ja ganz deutlich gemacht: Wenn eine Gemeinde, wenn eine Körperschaft sich entschließt, zu verkaufen, zu privatisieren, dann soll das nach EU-Regeln wettbewerbsrechtlich beschlossen werden.

Diese zweierlei Paar Schuhe, Herr Bundeskanzler, haben allerdings – wie soll man da sagen? – eine gegenseitige Schuhlöffelfunktion. Das eine Paar Schuhe ist der Schuhlöffel für das andere, ganz einfach ausgedrückt. Wir Grüne befürchten nämlich, dass durch die Hintertür dieser Richtlinie, die sozusagen das wettbewerbsrechtliche Privatisieren, das transparente, korruptionsfreie Privatisieren vorsieht, in Zukunft vielleicht noch zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die das andere Paar Schuhe – sprich das öffentliche Gut Wasser, die öffentliche Wasserversorgung – dann gefährden könnten.

Das ist unsere Angst, und daher haben wir zwei Entschließungsanträge eingebracht, der eine geht völlig konform mit Ihrem, auch mit dem zweiten Teil des Antrags des BZÖ: Wir wollen in Österreich eine verfassungsrechtliche Sicherheit haben. Hände der Privaten weg vom Wasser! Und der andere Antrag geht in Richtung Vorsorge auf EU-Ebene.

Ich kann Ihnen das anhand eines gerade eingetroffenen Briefes aus Brüssel klarmachen. Dieser Brief aus Brüssel zeigt das Abstimmungsverhalten, das momen­tane Abstimmungsverhalten im Binnenmarktausschuss, wo diese Richtlinie diskutiert und auch beschlossen wird. Interessanterweise gibt es die Zustimmung fast aller Mitglieder der Sozialdemokraten zu dieser Richtlinie auf EU-Ebene – es gibt eine einzige Stimme in diesem Ausschuss, Evelyne Gebhardt, die sich nicht ihrer Fraktion angeschlossen hat, sondern genauso wie die Grünen, genauso wie die Freiheitlichen und so weiter dagegen gestimmt hat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Es gibt zwei Personen bei der Europäischen Volkspartei, die ausgeschert sind, aber die Mehrheit der Europäischen Volkspartei hat diese Richtlinie mitgetragen. Und interessanterweise war Weidenholzer, SPÖ, stellvertretendes Mitglied, nicht dabei (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Den haben sie nicht hineingelassen!), und Karas hat sich auch gedrückt. Ich bin neugierig, wie Karas von der ÖVP letztlich im EU-Parlament abstimmen wird, wo es wirklich um die Wursthaut geht.

Der sicherste Weg ist sicherlich, auf der einen Seite national die Schranken dicht­zumachen, sprich, die heutigen Beschlüsse in Richtung Verfassung zu treffen, aber auf der anderen Seite auch – und das ist übergeordnet – Vorsorge zu treffen gegen eine eventuelle – ich sage es absichtlich: eventuelle – Öffnung von Schleusen in Richtung Privatisierungsmöglichkeiten auf EU-Ebene. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.21

17.21.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 2179/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des heimischen Wassers.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Antrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek) betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand.

 


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