Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 87

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sie natürlich möglichst viel Freiheit haben möchte, und ich nehme an, sie ist eine zivili­sierte Drahteselreiterin, aber das ist leider nicht bei allen so.

Stellen Sie sich folgende Situation vor – das ist Ihnen als Autofahrer sicher auch schon einmal passiert –: Sie fahren mit dem Auto, schlechte Sicht, Sie kommen zu einem die­ser gemeinsamen Rad- und Fußgängerübergänge, es regnet, es ist dunkel, die Bedin­gungen sind nicht optimal, und dann kommt ein Radfahrer, schwarz gekleidet, Sie neh­men in kaum wahr, und der schießt dann quer über die Straße rüber. Bei einer Voll­bremsung ist klar, dass das Auto hinter Ihnen auf Ihres draufdonnert, weil der Fahrer zu wenig Abstand hält, was auch verständlich ist, was man ihm nicht einmal übel neh­men kann, denn wer rechnet schon damit, dass ein Radfahrer aus einer dunklen Gas­se quer über die Straße schießt.

Das sind schon gefährliche Situationen, die meiner Ansicht nach sehr stark geahndet gehören. Wenn man nur Radfahrer-Rechte schafft, dann beschneidet man die Rechte des Autofahrers und er ist immer der Lackierte. Das Problem ist immer, dass der Au­tofahrer zu 99,9 Prozent eine Teilschuld auferlegt bekommt, und das sollte man auch einmal berücksichtigen – bei allem Verständnis für den Schutz des schwächeren Ver­kehrsteilnehmers. Die Frage ist auch, wer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, wenn ein Radfahrer gegen einen Fußgänger donnert; auch das gibt es. Da müsste man sicher noch einiges im Gesetz ändern und die Radfahrer-Rechte nicht nur nach oben schrauben, sondern auch einmal die anderen Verkehrsteilnehmer vor Radfahr-Rowdys schützen. Das wäre ein wichtiger Punkt.

Nichtsdestotrotz werden wir den meisten Anträgen zustimmen, ausgenommen jenem, den Frau Moser eingebracht hat. Ich finde es nicht zielführend, dass man wegen Han­dytelefonierens ins Vormerksystem kommt. Das ist etwas überzogen, dem werden wir nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

12.57

12.57.17

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend 25. StVO-Novelle in 2119 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dipl.-Ing. Dei­mek vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung be­troffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest. Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4 bis 9, 11, 21, 30 und 31a in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustim­men, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte auch hier um Ihre Zustimmung. Es ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. – Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

 


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